Wien - "Momentan hat in Österreich niemand ein Mittel, Diskriminierung einzustellen." Geht es nach Dieter Schindlauer, soll sich das aber bald ändern. Im Auftrag des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte und in Zusammenarbeit mit NGOs hat der Jurist ein österreichisches Antidiskriminierungsgesetz verfasst. Es sei nur ein Entwurf, um die Diskussion darüber wieder anzuheizen, schränkt der Jurist ein. Im Gesetzestext, der am 12. März präsentiert wird, reicht die Liste der möglichen Diskriminierungen von der Schlechterstellung einer Person wegen ihrer Hautfarbe, sexueller Orientierung, Behinderung bis hin zur politischen oder religiösen Anschauung. Direkter Ansprechpartner Wer sich diskriminiert fühlt, hätte bei Inkrafttreten des Gesetzes einen direkten Ansprechpartner: die so genannte "Ombudsperson". Sie soll, so Schindlauer, "kostenlos und klar parteiisch" für den Diskriminierten handeln und an einer Lösung arbeiten. Ziel ist, vor Schlichtungsstellen, die bei den Oberlandesgerichten einzurichten sind, eine Art Schadenersatz zu verhandeln. Schindlauer: "Strafen bringt’s nicht. Eine außergerichtliche Lösung wird fokussiert. Da gibt es mehr Möglichkeiten: Man kann eine Entschuldigung verlangen, ein karitative Spende vereinbaren oder Ähnliches." Außerdem müssten sich die Leute mit dem Problem direkt auseinander setzen. "Viele wollen nicht diskriminieren, sie tun es aber", glaubt der Rechtsexperte. Im schlimmsten Fall darf aber auch geklagt werden - ein kostenloser Rechtsschutz ist vorgesehen. Damit der Ombudsmann unabhängig agieren kann, soll er laut Gesetz nur dem Nationalrat verantwortlich sein. Hart bestraft soll nur in einem Fall werden: Wer in einem öffentlich unterbreiteten Angebot jemanden diskriminiert, muss mit einer Geldstrafe von 2000 bis 50.000 Schilling rechnen. Weitere Maßnahmen geplant Dass ein Gesetz alleine nicht ausreicht, um vor Diskriminierung zu schützen, weiß auch Schindlauer. Es müsse aber ein klares, nachvollziehbares Konzept von Aktions- und Reaktionsmechanismen geben - die derzeit fehlen. Außerdem sei ein Gesetz ein Anstoß, dass sich "die Politik mit dem Problem stärker auseinander setzt". Wie die einzelnen Parlamentsparteien zu dem Entwurf stehen, will er nicht sagen. Nur: "Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass das Gesetz genauso angenommen wird, wie wir es ausformuliert haben. Aber in irgendeiner Form wird es kommen." (DER STANDARD Print-Ausgabe, 17. 2. 2001)