Inland
Ombudsmann soll Diskriminierten helfen
Gesetzesentwurf bietet Grundlage für Einrichtung von Anlaufstellen
Wien - "Momentan hat in Österreich niemand ein Mittel,
Diskriminierung einzustellen." Geht es nach Dieter
Schindlauer, soll sich das aber
bald ändern. Im Auftrag des
Ludwig-Boltzmann-Instituts
für Menschenrechte und in
Zusammenarbeit mit NGOs
hat der Jurist ein österreichisches Antidiskriminierungsgesetz verfasst.
Es sei nur ein Entwurf, um
die Diskussion darüber wieder
anzuheizen, schränkt der Jurist ein. Im Gesetzestext, der
am 12.
März präsentiert wird,
reicht die Liste der möglichen
Diskriminierungen von der
Schlechterstellung einer Person wegen ihrer Hautfarbe,
sexueller Orientierung, Behinderung bis hin zur politischen oder religiösen Anschauung.
Direkter Ansprechpartner
Wer sich diskriminiert
fühlt, hätte bei Inkrafttreten
des Gesetzes einen direkten
Ansprechpartner: die so genannte "Ombudsperson". Sie
soll, so Schindlauer, "kostenlos und klar parteiisch" für
den Diskriminierten handeln
und an einer Lösung arbeiten.
Ziel ist, vor Schlichtungsstellen, die bei den Oberlandesgerichten einzurichten sind, eine Art Schadenersatz zu verhandeln. Schindlauer: "Strafen bringt’s nicht. Eine außergerichtliche Lösung wird fokussiert. Da gibt es mehr Möglichkeiten: Man kann eine
Entschuldigung verlangen,
ein karitative Spende vereinbaren oder Ähnliches."
Außerdem müssten sich die
Leute mit dem Problem direkt
auseinander setzen. "Viele
wollen nicht diskriminieren,
sie tun es aber", glaubt der
Rechtsexperte. Im schlimmsten Fall darf aber auch geklagt
werden - ein kostenloser
Rechtsschutz ist vorgesehen.
Damit der Ombudsmann unabhängig agieren kann, soll er
laut Gesetz nur dem Nationalrat verantwortlich sein. Hart
bestraft soll nur in einem Fall
werden: Wer in einem öffentlich unterbreiteten Angebot
jemanden diskriminiert, muss
mit einer Geldstrafe von 2000
bis 50.000 Schilling rechnen.
Weitere Maßnahmen geplant
Dass ein Gesetz alleine
nicht ausreicht, um vor Diskriminierung zu schützen,
weiß auch Schindlauer. Es
müsse aber ein klares, nachvollziehbares Konzept von
Aktions- und Reaktionsmechanismen geben - die derzeit
fehlen. Außerdem sei ein Gesetz ein Anstoß, dass sich "die
Politik mit dem Problem stärker auseinander setzt". Wie
die einzelnen Parlamentsparteien zu dem Entwurf stehen,
will er nicht sagen. Nur: "Es ist
nicht sehr wahrscheinlich,
dass das Gesetz genauso angenommen wird, wie wir es ausformuliert haben. Aber in irgendeiner Form wird es kommen." (DER STANDARD Print-Ausgabe, 17. 2. 2001)