Berlin - In Deutschland hat sich die CDU/CSU entschieden gegen die Pläne der rot-grünen Koalition gewandt, Prostitution zu einer normalen Dienstleistung mit Sozialversicherungspflicht zu machen. Dies verstoße gegen die Rechtsordnung in Deutschland, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Geis (CSU), am Wochenende in einem Gespräch. Käufliche Liebe sei und bleibe sittenwidrig. Deshalb müssten auch alle Verträge, die etwa zwischen der Prostituierten und einem Zuhälter geschlossen werden, als rechtswidrig angesehen werden. Geis sagte, soziale Absicherung der Prostituierten sei zwar eine berechtigte Frage. Man könne aber keine Sozialversicherungspflicht in der Art einführen, dass ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen je die Hälfte zahlen. Vielmehr müsse dafür Sorge getragen werden, dass die Frauen privat Renten- und Krankenversicherungen abschließen. Nach den Plänen der Regierungskoalition soll den Prostituierten der Weg in die normale Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung geöffnet werden. Sie sollen Arbeitsverträge schließen und ihren Lohn bei Gericht einklagen können. (APA/dpa)