Wien - Das Modell der SPÖ für ein neues Unterhaltsrecht "stellt die Sache auf den Kopf", betonte SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Barbara Prammer am Dienstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit SPÖ-Bundesfrauensekretärin Bettina Stadlbauer. Demnach soll der Staat und nicht die/der Alleinerziehende den "Kummer" mit dem Unterhalt haben. Laut Prammer sollen alle AlleinerzieherInnen automatisch einen nach Alter gestaffelten Bedarfsunterhalt für ihre minderjährigen Kinder bzw. in Ausbildung stehende Volljährige erhalten. Erst in einem zweiten Schritt soll der Staat das Geld zum Teil oder zur Gänze vom Unterhaltsverpflichteten zurückverlangen. Zum Teil in jenen Fällen, wo der Bedarfsunterhalt dem Unterhaltspflichtigen nicht zugemutet werden kann. Die Differenz trägt der Staat. Allen Eltern soll es freistehen, bei einer Scheidung oder auf dem Zivilrechtsweg darüber hinaus Unterhaltsleistungen zu vereinbaren oder zu erstreiten. Der staatliche Unterhalt soll sich nicht auf die Familienbeihilfe bzw. auf die Familienabsetzbeträge auswirken. StudentInnen, die selbst ein Kind haben und Probleme mit dem Unterhalt von Eltern haben, so das Modell, sollen auf Antrag diesen staatlichen Unterhalt beziehen können. Der Staat soll daraufhin Regress bei den Eltern nehmen. Auszahlende Stellen sollen entweder die Jugendämter oder die Finanzämter sein, wobei Prammer letztere präferiert. Berechnung des "Bedarfsunterhalts" Zur Berechnung des Bedarfsunterhalts nannte Prammer zwei Möglichkeiten. So könnte einerseits auf das österreichische Medianeinkommen die fixen Prozentsätze (von 0 bis 6 Jahren 16 Prozent des Nettoeinkommens, von 6 bis 10 Jahren 18 Prozent, von 15 bis zu Selbsterhaltungsfähigkeit 22 Prozent) angewendet werden oder andererseits die durchschnittlichen Bedarfssätze bei den Gerichten herangezogen werden. Diese betragen bei kleineren Kindern 2.500 Schilling, bei Studierenden 5.500 Schilling. Mit diesem Modell hätten laut Prammer AlleinerzieherInnen eine große Bürde los. "Wir diskutieren seit Monaten, was Österreich für Familien tun könnte. Hier ist wirklich Handlungsbedarf gegeben", so Prammer. Was die Kosten betrifft, verwies Prammer auf das schwedische Modell, wo 75 Prozent der Unterhaltsberechtigten den staatlichen Unterhalt beanspruchen. In Schweden kosten die Differenzbeträge den Staat drei bis vier Milliarden Schilling. Hilfe bei unregelmäßigen Zahlungen SPÖ-Bundesfrauensekretärin Bettina Stadlbauer verwies auf die enorme Belastung für Frauen, wenn die Unterhaltszahlungen nicht regelmäßig geleistet werden. Weitere Probleme werden mit dem neuen Kindschaftsrecht erwartet, mit dem die Volljährigkeit um ein Jahr herabgesetzt wird. 18-Jährige müssen also in Zukunft die Unterhaltszahlungen selber einklagen. Außerdem seien Fälle bekannt, wo Väter bereits jetzt in Hinblick auf das neue Unterhaltsrecht die Zahlungen einstellen, obwohl hier eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen ist. Das Anliegen des Justizministers, die Quote zu erhöhen, die an den Staat zurückgezahlt wird, sei zwar gut fürs Budget, verbessere die Situation der betroffenen Frauen aber nicht. Die Unterhaltsbevorschussung sei zwar eine Verbesserung gewesen, eine befriedigende Lösung allerdings deshalb nicht, weil die Behörden immer mehr versuchen würden, auf dem Rücken der Alleinerziehenden zu sparen. Wie Prammer berichtete, hätten einzelne Bezirksverwaltungsbehörden die Antragstellung hinausgezögert. (sk)