Wien - Mit etwas Glück und einer wörtlichen statt sinngemäßen Auslegung des entsprechenden Gesetzes hat Exkanzler Viktor Klima keine übermäßigen Rückzahlungsforderung seitens der Republik zu fürchten.

Denn anders als in manchen Medien dargestellt, handelt es sich bei den Bezügen, die Klima nach seinem Ausscheiden aus der Politik weiter lukriert hat, nicht um eine Fortzahlung seines Gehaltes, sondern um eine Abfertigungauszahlung. Den Anspruch auf Abfertigung, die gezwölftelt in Monatsraten zu 140.000 Schilling ausbezahlt wird, hat Klima ganz legal erworben - nach dem alten, vor 1997 geltenden Bezügegesetz. Die im Gesetz vorgesehene Deckelung, die bei Erhalt von Bezügen aus mehreren öffentlichen Ämtern bei 180.000 Schilling eintritt, hat Klima rein formal gesehen nur einmal betroffen - in jenem Monat, als er die volle Pensionssumme für seine OMV-Tätigkeit überwiesen bekam. Bei sinngemäßer Auslegung des Bezügegesetzes könnte man die Einmalzahlung jedoch sehr wohl zur Fortzahlung der Abfertigungszwölftel aufrechnen, meint ein Experte des SP-Klubs im Gespräch mit dem STANDARD. Dann müsste Klima eben zwölfmal 140.000 Schilling zurückzahlen.

So kompliziert die Rechtslage ist, so einfach läuft die politische Debatte ab. "Unverschämt" findet es SP-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures, Klima "wie einen Gesetzesbrecher" hinzustellen. Das sei "typisch" für die FPÖ, die mit Helene Partik-Pablé eine Kandidatin habe, die zusätzlich zum Politikergehalt eine Pension als Richterin beziehe. Und bei der ÖVP habe Wolfgang Schüssel - "immerhin aktiver Bundeskanzler" - vom Wirtschaftsverlag eine "Abfertigung in zweistelliger Millionenhöhe kassiert", kritisiert Bures.

In letzter Zeit hatten besonders FP-Politiker erhebliche Schwierigkeiten mit dem selbstauferlegten Reinheitsgebot in Form der Einkommensbeschränkung auf 66.000 Schilling monatlich gehabt. So weigerte sich etwa Exminister Michael Schmid beharrlich, auf seine Ministerpension von 136.000 Schilling zu verzichten.

Auch die Nationalratsabgeordnete Liane Höbinger-Lehrer wollte nicht so ohne weiteres auf ihre Pension als Staatsanwältin verzichten. Beinahe schon vergessen ist das Ansinnen des ehemaligen freiheitlichen Abgeordneten Walter Meischberger, der von seinem damaligen Parteichef Jörg Haider 1,8 Millionen Schilling "Schmerzensgeld" dafür forderte, dass er sein Mandat 42 Tage vor Erreichen des Pensionsanspruches zurückgelegt hatte. (DerStandard, Print-Ausgabe, 21.2.2001/kob)