Wien - Ohne die Erarbeitung eines Sozialplans will die Pflichtschullehrer-Gewerkschaft einem neuen Dienstrecht nicht zustimmen. Trotz
der grundsätzlichen Zustimmung der Kollegen zum "Jahresnormmodell" habe man Bedenken vieler Kollegen ernst genommen und im Zuge der
Begutachtung des Gesetzes-Entwurfes Einwendungen erhoben, betonte Gewerkschafts-Vorsitzender Hermann Helm.
Schon morgen, spätestens aber in den nächsten Tagen, könne man bei den Verhandlungen mit dem Bildungsministerium "ins Finale kommen".
Hauptziel des zu erarbeitenden Sozialplans müsse die Erhöhung der Attraktivität des Vorruhestands sein, meinte Helm. Auf ein genaues Modell
wollte er sich aber nicht festlegen. Bisher hatte die Gewerkschaft gefordert, dass Landeslehrer auf ihr Ansuchen im Alter von 55 Jahren mit
einem 20-prozentigen Abschlag in den Ruhestand versetzt werden können. Gleichzeitig hätte den Lehrer eine einmalige Abfindung im Ausmaß
von fünf Monatsgehältern gewährt werden sollen.
Sozialplan
Helm geht auch davon aus, dass der Sozialplan jenen Punkt darstelle, für den die längste Diskussion notwendig sei. Derzeit verhandle man auf
Beamtenebene, am Donnerstag steht auch ein Gespräch mit Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) am Programm.
Gleichzeitig fordert die Gewerkschaft in einem Memorandum, dass im Erprobungszeitraum des neuen Dienstrechts (ab dem Schuljahr 2001/2002,
Anm.) ein neues Besoldungssystem erarbeitet werden soll. Außerdem dürften ab dann ohne Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen keine
weiteren Änderungen mehr erfolgen, da die Belastbarkeit der Lehrer eine Grenze erreicht habe. Weiters will Helm die Stellenplanrichtlinien für
2001/2002 vereinbart wissen.
Arbeitsplätze heilig
Wenn diese Punkte nicht erfüllt würde, werde es keine Zustimmung der Gewerkschaft zum neuen Dienstrecht geben, stellte Helm klar. "Die
Arbeitsplätze sind uns heilig", meinte der Gewerkschafter.
Unzufrieden mit ihrer eigenen Gewerkschaft zeigen sich unterdessen zahlreiche Pflichtschullehrer. Im Internet und in Briefen echauffieren sie
sich über die "horrenden Gehaltsverluste" durch das "Jahresnormmodell" und befürchten eine De-facto-Erhöhung der Lehrverpflichtung. Effektiv
lassen sich genaue Zahlen aber nicht errechnen. Da durch die Einführung der neuen Arbeitszeit-Regelung vor allem Zuschläge wegfallen, sind
Lehrer mit vielen Überstunden - also etwa in strukturschwachen Gebieten, wo Lehrermangel herrscht - stärker betroffen.
Jahresnormmodell
Das "Jahresnormmodell" soll das derzeit geltende "Pflichtstundenmodell" ablösen, das eine Lehrverpflichtung von 23 Stunden pro Woche
vorsieht. Die Arbeitszeit der Landeslehrer soll vielmehr durch die Fixierung eines Jahreszielwerts von rund 1.800 Stunden festgelegt werden, der
sich in drei Gruppen gliedert. Neben stundenplanmäßigem Unterricht und Tätigkeiten "im Kontakt mit den Schülern" wird eine gewisse
Arbeitszeit für Vor- und Nachbereitung sowie Korrekturarbeiten veranschlagt. Außerdem steht für Tätigkeiten zur Organisation und Innovation
von Schule wie etwa Fortbildung oder Teilnahme am Schulforum ein Zeitrahmen zur Verfügung. (APA)