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Wien - Ohne die Erarbeitung eines Sozialplans will die Pflichtschullehrer-Gewerkschaft einem neuen Dienstrecht nicht zustimmen. Trotz der grundsätzlichen Zustimmung der Kollegen zum "Jahresnormmodell" habe man Bedenken vieler Kollegen ernst genommen und im Zuge der Begutachtung des Gesetzes-Entwurfes Einwendungen erhoben, betonte Gewerkschafts-Vorsitzender Hermann Helm. Schon morgen, spätestens aber in den nächsten Tagen, könne man bei den Verhandlungen mit dem Bildungsministerium "ins Finale kommen". Hauptziel des zu erarbeitenden Sozialplans müsse die Erhöhung der Attraktivität des Vorruhestands sein, meinte Helm. Auf ein genaues Modell wollte er sich aber nicht festlegen. Bisher hatte die Gewerkschaft gefordert, dass Landeslehrer auf ihr Ansuchen im Alter von 55 Jahren mit einem 20-prozentigen Abschlag in den Ruhestand versetzt werden können. Gleichzeitig hätte den Lehrer eine einmalige Abfindung im Ausmaß von fünf Monatsgehältern gewährt werden sollen. Sozialplan Helm geht auch davon aus, dass der Sozialplan jenen Punkt darstelle, für den die längste Diskussion notwendig sei. Derzeit verhandle man auf Beamtenebene, am Donnerstag steht auch ein Gespräch mit Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) am Programm. Gleichzeitig fordert die Gewerkschaft in einem Memorandum, dass im Erprobungszeitraum des neuen Dienstrechts (ab dem Schuljahr 2001/2002, Anm.) ein neues Besoldungssystem erarbeitet werden soll. Außerdem dürften ab dann ohne Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen keine weiteren Änderungen mehr erfolgen, da die Belastbarkeit der Lehrer eine Grenze erreicht habe. Weiters will Helm die Stellenplanrichtlinien für 2001/2002 vereinbart wissen. Arbeitsplätze heilig Wenn diese Punkte nicht erfüllt würde, werde es keine Zustimmung der Gewerkschaft zum neuen Dienstrecht geben, stellte Helm klar. "Die Arbeitsplätze sind uns heilig", meinte der Gewerkschafter. Unzufrieden mit ihrer eigenen Gewerkschaft zeigen sich unterdessen zahlreiche Pflichtschullehrer. Im Internet und in Briefen echauffieren sie sich über die "horrenden Gehaltsverluste" durch das "Jahresnormmodell" und befürchten eine De-facto-Erhöhung der Lehrverpflichtung. Effektiv lassen sich genaue Zahlen aber nicht errechnen. Da durch die Einführung der neuen Arbeitszeit-Regelung vor allem Zuschläge wegfallen, sind Lehrer mit vielen Überstunden - also etwa in strukturschwachen Gebieten, wo Lehrermangel herrscht - stärker betroffen. Jahresnormmodell Das "Jahresnormmodell" soll das derzeit geltende "Pflichtstundenmodell" ablösen, das eine Lehrverpflichtung von 23 Stunden pro Woche vorsieht. Die Arbeitszeit der Landeslehrer soll vielmehr durch die Fixierung eines Jahreszielwerts von rund 1.800 Stunden festgelegt werden, der sich in drei Gruppen gliedert. Neben stundenplanmäßigem Unterricht und Tätigkeiten "im Kontakt mit den Schülern" wird eine gewisse Arbeitszeit für Vor- und Nachbereitung sowie Korrekturarbeiten veranschlagt. Außerdem steht für Tätigkeiten zur Organisation und Innovation von Schule wie etwa Fortbildung oder Teilnahme am Schulforum ein Zeitrahmen zur Verfügung. (APA)