Klagenfurt - Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider kritisiert wieder einmal die Flüchtlingspolitik von Innenminister Ernst Strasser. Das Innenministerium würde viel zu oft so genannte "humanitäre Aufenthaltsbewilligungen" erteilen. Dabei handelt es sich um Paragraph 10, Absatz 4 des Fremdengesetzes, der es ermöglicht, dass Flüchtlinge auch nach einem negativen Asylbescheid in Österreich bleiben dürfen, wenn für den Abzuschiebenden gefährliche Umstände, wie Lebensgefahr, in seiner Heimat bestehen."Schönung der Quote" Das sei eine "missbräuchliche Handhabe" des Fremdengesetzes und diene der Umgehung und "Schönung" der festgelegten Flüchtlingsquote, meint Haider: "90 Prozent dieser Leute sind reine Kostgänger der öffentlichen Hand. Die Länder und Gemeinden haben dann die Kosten zu tragen. Wozu brauchen wir ein Asylverfahren, wenn die Personen auch nach einem negativen Bescheid dableiben dürfen." Für Kärnten hat das Inneministerium nun 42 weitere dieser "humanitären Aufenthaltsbewilligungen" vorgesehen. Nur neun davon befindet Haider für "in Ordnung", die übrigen 33 entsprächen "nicht den fremdenpolizeilichen Bestimmungen", seien also als nicht schutzwürdig abzuschieben. Haider: "Mit mir geht das sicher nicht." Er werde das heute, Freitag, mit Innenminister Strasser anlässlich dessen Kärnten-Besuchs zur Sprache bringen. Im Innenministerium reagierte man am Donnerstag auf die Anwürfe Haiders schroff: "Wir schicken keine alten, gebrechlichen Frauen oder Babys mit ihren Müttern zurück", sagte Ministersprecher Gerhard Karner. Der entsprechende Paragraph des Fremdenrechts sehe in solchen Fällen eben eine Ausnahmeregelung vor. Karner: "Wenn Landeshauptmann Haider konkrete Hinweise auf eine missbräuchliche Anwendung hat, dann soll er uns die Fälle nennen." (stein/völ/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23. Februar 2001)