Wien - Die Drohung des Schriftstellers Robert Menasse, dass 40 bis 50 der wichtigsten österreichischen Künstler im Ausland eine ",Free Austria Kunst.gmbH' gründen, um der Zahlung der Künstlersozialversicherung zu entgehen und der "Kulturnation Österreich" den Rücken zu kehren, wird in Fachkreisen der Steuerberater, was den finanziellen Vorteil anbelangt, sehr differenziert. Es käme darauf an, in welchem Land die Künstler den Sitz der GmbH haben und ob sie als echte Dienstnehmer oder als freie Dienstnehmer beschäftigt würden. In Österreich gelten die Künstler nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz als neue Selbstständige und seien in der Sozialversicherung den Selbstständigen gleichgestellt, sagte die Sozialversicherungsexpertin der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei BDO Auxialia, Andrea Stacher, dem S TANDARD. Der geschäftsführende Gesellschafter der BDO Auxilia, Karl Bruckner, ist Vorsitzender des Fachsenats für Steuerfragen in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und gilt als erste Adresse. "Als neue Selbstständige zahlen die Künstler von der Bemessungsgrundlage ( Einkommen minus Steuerleistung, Anm. d. Red. ) wie die gewerblichen Selbstständigen 15 Prozent für die Pensionsversicherung und 8,9 Prozent für die Krankenversicherung sowie eine pauschale Unfallversicherung von 1072 Schilling jährlich", rechnet Stacher vor. Werde eine GmbH im Ausland gegründet, bei der die Künstler als echte Dienstnehmer fungieren, dann würden sie nach den dortigen Bestimmungen der Sozialversicherung ihre Beiträge entrichten müssen. Also die GmbH als Dienstgeber die Dienstgeberbeiträge und die Künstler die Arbeitnehmerbeiträge. Der Status eines echten Dienstnehmers bedinge allerdings, meint Stacher, dass der Dienstnehmer weisungsgebunden ist und seine Tätigkeit an einem bestimmten Dienstort während einer geregelten Arbeitszeit ausübt. Dies sei für Künstler eher unwahrscheinlich. Würden die Künstler als freie Dienstnehmer von der GmbH beschäftigt, dann wären sie, sofern sie ihren Wohnsitz nicht ins Ausland verlagern, in Österreich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Im Falle von Auftragsarbeiten, beispielsweise Stücken für ein bestimmtes Theater, würde wohl ein Dienstvertrag abgeschlossen, wobei die Sozialversicherungsbeiträge dann vom Auftraggeber abgeführt würden. Jene Künstler, die maximal 270.000 Schilling im Jahr verdienen, erhalten aus einem Fonds einen Jahreszuschuss zur Pensionsversicherung von 12.000 Schilling. Zusammengefasst: Die Künstler sind nach Ansicht Stachers nicht schlechter gestellt als andere gewerbliche Selbstständige. Was die Frage offen lässt, ob sie nicht, wie in anderen Ländern auch, besser gestellt sein sollten. In der Argumentation Menasses hört sich dies anders an. "Einladungen aus Holland, Frankreich und Liechtenstein liegen vor. Sie können uns garantieren, dass wir nicht wie in meinem Fall 50 Prozent an Steuern und 25 Prozent an Sozialversicherung abliefern." Dazu: KOMMENTAR Die Auswärtsspieler
Robert Menasses Drohung eines "Massenexodus" heimischer Künstler
Von Claus Philipp (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23. 2. 2001)