Wien - Laut jüngsten Informationen sollen Abfragen in der Rechtsdatenbank des Bundeskanzleramtes nicht mehr unentgeltlich sein, kritisierte SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures am Sonntag in einer Aussendung. In dieser Datenbank werden neben den Gesetzes- und Verordnungstexten des Bundes und der Länder auch die Gerichtsentscheidungen der obersten Gerichte veröffentlicht. "Wenn nun diese Abfragen in Zukunft nur mehr entgeltlich getätigt werden können, bedeutet dies einen Rückschritt in Sachen Transparenz und Bürgernähe. Offenbar will die Regierung keine mündigen Bürger. Zugang zu Rechtsinformationen sollen wohl nur jene haben, die es sich leisten können", so Bures. Abfragen in der Rechtsdatenbank des Bundeskanzleramtes bedeute für Rechtssuchende eine enorme Hilfe und Vereinfachung, wenn sie sich über ein bestimmtes Rechtsproblem informieren wollen, unterstrich Nadja Horvath, leitende Juristin der Mietervereinigung Österreichs. Die Bürger würden dann nicht mehr die Möglichkeit haben, kostenlos zu Rechtsinformationen zu kommen. Denn nach der Gesetzesänderung müsse man sich eintragen lassen und ein Kennwort anlegen. Die bürokratischen Hürden würden größer und die Verwaltungskosten steigen, so Horvath. Für Bures ist das ein Rückschritt in erster Linie wieder auf Kosten jener Menschen, die nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, sich jederzeit jede Rechtsinformation "einkaufen" zu können. Zudem kopple sich Österreich damit von der europäischen Ebene ab, die gerade dabei ist, den Schritt in die andere Richtung zu gehen, nämlich möglichst umfangreich Gesetze aber auch Urteile auf europäischer Ebene den Bürgern kostenlos über Internet zur Verfügung zu stellen. (APA)