Inland
An der Uni Wien stehen "Zeichen auf Streik"
Universitätsreform: Verhandlungen von Gewerkschaft unterbrochen - Entscheidung am Mittwoch
Wien - Ende Jänner hat sich die Gewerkschaftliche Betriebsversammlung der Hochschullehrer an der Universität Wien für einen Streik
mit Beginn des Sommersemesters Anfang März ausgesprochen, falls die Verhandlungen für ein neues Dienstrecht keine Ergebnisse bringen.
Nun stehen die Zeichen tatsächlich auf Streik, "weil sich in den Verhandlungen herzlich wenig tut", wie der Vorsitzende der
Betriebsversammlung, Michael Weinzierl, am Montag auf Anfrage der APA erklärte.
Tatsächlich entschieden werde bei einer Sitzung der Gewerkschaftliche Betriebsversammlung am Mittwoch, "doch da sich der Dienstgeber nicht
bewegt, halte ich Streik für wahrscheinlich", so Weinzierl. Bisher sei seitens des Dienstgebers nur das angeboten worden, was man sich ohnedies
vor Gericht erstreiten könnte. Sollte ein Streikbeschluss fallen, würde an der Uni Wien ab 15. März die Lehre eingestellt. So hätten die
Studierenden die Chance, noch Prüfungen zu machen.
Verhandlungen ausgesetzt
Die Hochschullehrer-Gewerkschaft hat am Montag die Verhandlungen über ein neues Dienstrecht vorerst unterbrochen. Die
Regierungsseite habe bei der letzten Gesprächsrunde in der Vorwoche definitiv zugesagt, für die derzeit im zeitlich befristeten und im
provisorischen Dauerdienstverhältnis stehenden Assistenten "klare und eindeutige Vorschläge für Übergangsbestimmungen" vorzulegen, sei diese
aber bisher schuldig geblieben, erklärte der Vorsitzende der Sektion Hochschullehrer in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Klaus
Zelewitz.
Als Grund für die Verzögerung habe die Dienstgeberseite genannt, dass eine Abstimmung unter den zuständigen Regierungsmitgliedern aus
zeitlichen Gründen bisher nicht möglich gewesen sei. "Die gewerkschaftliche Seite sieht sich erst zur Fortsetzung der Verhandlungen in der
Lage, wenn die Regierungsseite ihre Zusage endlich eingelöst hat", so Zelewitz, der in diesem Zusammenhang auf die rasche Handlungsweise
der Regierung bei der Änderung der Besteuerung der Unfallrenten verweist.
Details fehlen
Nach den ursprünglichen Plänen sollten sich die Assistenten in einem zeitlich befristeten und im provisorischen Dauerdienstverhältnis nach
Auslaufen ihres Vertrags nach den Bedingungen des neuen Dienstrechts neu bewerben müssen. Laut Zelewitz sei es aber bei der letzten
Verhandlungsrunde gelungen, in dieser Frage eine Annäherung zu erzielen, für diese Assistentengruppe soll es eine Verwendungszusage geben.
Die Details dazu würden aber noch fehlen.
Ministerium relativiert
Im Gegensatz zur Darstellung der Gewerkschaftsseite betont man seitens des Bildungsministeriums, dass der Leiter der Hochschulsektion Sigurd
Höllinger eine Sitzungsunterbrechung vorgeschlagen habe, um Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) vom Stand der Beratungen zu
informieren. Gehrer wiederholte am Montag in einer Aussendung "ihre Verwendungszusage zu einer für beide Seiten verträglichen Regelung für
jene Gruppe von Assistenten, die derzeit in einem provisorisch definitiven Dienstverhältnis steht".
Die Verhandler des Ministeriums schlagen nun für eine Übergangsregelung vor, dass im Falle der Erlangung des Qualifikationsnachweises
(Habilitation) diese Assistentengruppe die Möglichkeit erhalten sollte, in ein unbefristetes Vertragsverhältnis übernommen zu werden. (APA)