Wien - Ende Jänner hat sich die Gewerkschaftliche Betriebsversammlung der Hochschullehrer an der Universität Wien für einen Streik mit Beginn des Sommersemesters Anfang März ausgesprochen, falls die Verhandlungen für ein neues Dienstrecht keine Ergebnisse bringen. Nun stehen die Zeichen tatsächlich auf Streik, "weil sich in den Verhandlungen herzlich wenig tut", wie der Vorsitzende der Betriebsversammlung, Michael Weinzierl, am Montag auf Anfrage der APA erklärte. Tatsächlich entschieden werde bei einer Sitzung der Gewerkschaftliche Betriebsversammlung am Mittwoch, "doch da sich der Dienstgeber nicht bewegt, halte ich Streik für wahrscheinlich", so Weinzierl. Bisher sei seitens des Dienstgebers nur das angeboten worden, was man sich ohnedies vor Gericht erstreiten könnte. Sollte ein Streikbeschluss fallen, würde an der Uni Wien ab 15. März die Lehre eingestellt. So hätten die Studierenden die Chance, noch Prüfungen zu machen. Verhandlungen ausgesetzt Die Hochschullehrer-Gewerkschaft hat am Montag die Verhandlungen über ein neues Dienstrecht vorerst unterbrochen. Die Regierungsseite habe bei der letzten Gesprächsrunde in der Vorwoche definitiv zugesagt, für die derzeit im zeitlich befristeten und im provisorischen Dauerdienstverhältnis stehenden Assistenten "klare und eindeutige Vorschläge für Übergangsbestimmungen" vorzulegen, sei diese aber bisher schuldig geblieben, erklärte der Vorsitzende der Sektion Hochschullehrer in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Klaus Zelewitz. Als Grund für die Verzögerung habe die Dienstgeberseite genannt, dass eine Abstimmung unter den zuständigen Regierungsmitgliedern aus zeitlichen Gründen bisher nicht möglich gewesen sei. "Die gewerkschaftliche Seite sieht sich erst zur Fortsetzung der Verhandlungen in der Lage, wenn die Regierungsseite ihre Zusage endlich eingelöst hat", so Zelewitz, der in diesem Zusammenhang auf die rasche Handlungsweise der Regierung bei der Änderung der Besteuerung der Unfallrenten verweist. Details fehlen Nach den ursprünglichen Plänen sollten sich die Assistenten in einem zeitlich befristeten und im provisorischen Dauerdienstverhältnis nach Auslaufen ihres Vertrags nach den Bedingungen des neuen Dienstrechts neu bewerben müssen. Laut Zelewitz sei es aber bei der letzten Verhandlungsrunde gelungen, in dieser Frage eine Annäherung zu erzielen, für diese Assistentengruppe soll es eine Verwendungszusage geben. Die Details dazu würden aber noch fehlen. Ministerium relativiert Im Gegensatz zur Darstellung der Gewerkschaftsseite betont man seitens des Bildungsministeriums, dass der Leiter der Hochschulsektion Sigurd Höllinger eine Sitzungsunterbrechung vorgeschlagen habe, um Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) vom Stand der Beratungen zu informieren. Gehrer wiederholte am Montag in einer Aussendung "ihre Verwendungszusage zu einer für beide Seiten verträglichen Regelung für jene Gruppe von Assistenten, die derzeit in einem provisorisch definitiven Dienstverhältnis steht". Die Verhandler des Ministeriums schlagen nun für eine Übergangsregelung vor, dass im Falle der Erlangung des Qualifikationsnachweises (Habilitation) diese Assistentengruppe die Möglichkeit erhalten sollte, in ein unbefristetes Vertragsverhältnis übernommen zu werden. (APA)