Wien - "Genau davor habe ich gewarnt" - so kommentiert der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, Ariel Muzicant, die Einbringung einer neuen Klage aus dem Titel Enteignung gegen Österreich durch die in Washington angesiedelte Anwaltskanzlei McKenna & Cuneo. Für ihn sei mit der ausverhandelten Entschädigungslösung für NS-"Arisierungs"-Opfer eben keine Rechtssicherheit gegeben. Er habe zudem Kenntnis von zwei weiteren Klagen, die in nächster Zeit gegen Österreich eingebracht würden, erklärte Muzicant. Details wollte der IKG-Präsident zwar keine nennen, verriet aber doch, dass er gestern, Dienstag, in Wien drei US-Anwälte zu Besuch gehabt habe. Bei einer Klage werde Vermögen eingefordert, das man Juden im Rahmen eines Pflegschaftsverfahrens weggenomen habe. Muzicant geht zudem davon aus, dass es insgesamt fünf, sechs Gruppen sein werden, die noch klagen würden. Manche Opfer würden die Restitutionsvereinbarung als Almosen empfinden und daher nun den Weg zu Gericht machen. An die Kanzlei McKenna & Cuneo haben sich Holocaust-Opfer und Erben gewandt, die das österreichische Entschädigungspaket als unzureichend empfinden. Der Anwalt Herbert Fenster hat daher am Montag dieser Woche bei einem Gericht in Los Angeles Schadenersatzklage gegen die österreichische Regierung sowie heimische Unternehmen, darunter die Nationalbank und mehrere Versicherungsfirmen, eingereicht. Auf Seiten der österreichischen Verhandler zeigte man sich indessen von dieser neuen Klage unbeeindruckt. Sonderbotschafter Ernst Sucharipa betonte einmal mehr, genau für diese Fälle sei das "Statement of Interest" konzipiert worden, das US-Gerichten vorgelegt wird und in dem diesen empfohlen wird, neue Klagen abzuweisen. (APA)