Wien - Ab zweitem Mai werden sie ausschwärmen und die gut 14 Millionen Fragebögen unters Volk bringen: Rund 70.000 "Zählorgane" der Gemeinden, das Fußvolk der Volkszählung. Anders als zu Kaiser Augustus' Zeiten muss dazu aber nicht jeder Bürger in seinen Heimatort reisen. Auswärtige Studenten beispielsweise können das Ausfüllen der Fragebögen anderen Haushaltsmitgliedern überlassen. Wer im Mai länger verreist, sollte sich dennoch bereits vorher bei der Gemeinde (in Wien beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt) melden. Für jene Bürger, die überhaupt nicht greifbar sind, nehmen die Gemeinden eine "Ersatzausfüllung" vor. Auszufüllen sind vier Fragebögen mit insgesamt 29 Fragen, wobei lediglich das "Personenblatt" mit 15 Fragen zur Person jeden Österreicher betrifft. Das "Wohnungsblatt", mit dem die Wohnsituation der Österreicher erhoben wird, betrifft im Durchschnitt jeden zweiten Österreicher, das "Gebäudeblatt" geht an jeden vierten und das "Arbeitsstättenblatt" an jeden 20. Einwohner. Zusätzlich ist pro Haushalt eine "Zählungsliste" auszufüllen, die die Anzahl der Haushaltsmitglieder erfasst. Zeitaufwand laut Statistik Austria: Maximal 20 Minuten pro Haushalt. Ab 15. Mai werden die Fragebögen wieder eingesammelt, dann beginnt die eigentliche Arbeit der Auswertung. Das vorläufige Endergebnis gibt es Mitte September. Endgültige Klarheit über die grundlegenden Daten, besonders die für Finanzausgleich und Mandats-Verteilung wichtige Bevölkerungszahl, soll bis Mitte 2002 herrschen, die Auswertung der so genannten "Strukturdaten" läuft allerdings bis ins Jahr 2003. Die Höchststrafe wurde noch nicht verhängt Großen Wert legt man bei der Statistik Austria auf die Betonung des Datenschutzes: Die Zählorgane werden im Vorfeld auf das Amtsgeheimnis eingeschworen, bei der Auswertung wacht ein Datenschutzbeauftragter über die Arbeit der Statistiker. Wer sich dennoch vor der Volkszählung drücken möchte, muss allerdings mit Schwierigkeiten rechnen: Die Teilnahme ist verpflichtend. Bei Verweigerung drohen Strafen bis zu 30.000 Schilling und sechs Wochen Haft, wobei die Statistik Austria betont, dass bei "Verweigerungen" in den allermeisten Fällen ein Gespräch auf "oberer Ebene" - etwa mit dem Zählungsleiter oder dem Bürgermeister - Abhilfe schafft. Die "Höchststrafe" sei seines Wissens noch nicht verhängt worden, meinte Volkszählungs-Projektleiter Karl Isamberth. Niedrigere Verwaltungsstrafen habe es aber auch bei der letzten Volkszählung 1991 gegeben. Falsche Angaben seien zwar theoretisch strafbar, sollen aber möglichst mit "Plausibilitätsprogrammen" bei der Auswertung "ausgefiltert" werden: Würde beispielsweise ein 80-Jähriger als Beruf Schüler angeben, würde der "Schwindel" wohl auffliegen, aber ohne Konsequenzen bleiben. Kritik regte sich im Vorfeld vor allem an der so genannten "Parallel-Aktion Meldewesen": Anders als bei vorhergehenden Volkszählungen werden die Angaben zum Wohnsitz diesmal nämlich auch in den Meldedateien nachvollzogen. Damit sollen Karteileichen aussortiert und die Erstellung eines Zentralen Melderegisters im Innenministerium ermöglicht werden. Die Bürgermeister können zur Klärung von unklaren Meldesituationen das Ausfüllen einer Wohnsitzerklärung verlangen. Die darin ursprünglich vorgesehenen umfangreichen Fragen zu Freundeskreis und Privataktivitäten am Wohnort wurden nach massiven Protesten der Datenschützer im aktuellen Entwurf allgemeiner formuliert. (APA)