Netzpolitik
FPÖ als Domain-Grabber
Ausgerechnet das "linkslinke" TATblatt das Opfer
Michael Dadak, FPÖ-Bezirksrat aus
Wien-Meidling, wollte seiner Partei für den
Wiener Wahlkampf auf einer neuen Home-Page
"moralische Unterstützung" leisten, wie er
sagte. Das Besondere daran: Für die blaue
Mitteilung "Rot-Grün brauch i net" hatte er sich
die Internet-Domain www.tatblatt.at geangelt.
Und sich damit den Zorn der Online-Ausgabe der
"linkslinken" Zeitschrift TATblatt, die unter
www.tatblatt.mediaweb.at zu finden ist,
zugezogen. Das Herausgeberkollektiv von
TATblatt ist der Meinung, dass Dadaks
Veröffentlichung einer Fälschung des wahren
Produktes gleichkomme.
"Ich bleib’ gelassen", sagte Dadak zum
Standard. Die Domain sei frei gewesen, da habe
er sie rechtmäßig erworben. Dass er in der
Domain-Datenbank mit dem falschen Vornamen
Markus registriert ist, sei ein Missverständnis.
Auf seiner Homepage fänden sich jedenfalls
keine wie auch immer gearteten Ähnlichkeiten
zum TATblatt. Dadak: "Da gibt es nichts zu
verwechseln." "Sein" Tatblatt bestand lediglich
aus einer Seite mit Parolen wie "für mehr
Ausländer", "für Drogenfreigabe" und "für
weniger Parkplätze", verbunden mit der
Aufforderung "Schreiben Sie uns, was Sie davon
halten".
"Attraktiv klingender Name missbraucht"
Beim TATblatt wiederum sieht man nicht ein,
dass ein so "attraktiver und klingender Name"
ausgerechnet vom politischen Feindbild
"missbraucht" werde, "um die
Wahlkampfparolen der Wiener FPÖ mit fremden
Federn zu schmücken." Da das mutmaßliche
Plagiat auch eine E-Mail-Adresse besitze, müsse
befürchtet werden, dass Mitteilungen an das
TATblatt versehentlich dorthin geschickt werden.
Die TATblatt-Redaktion befürchtet, dass die
Domain künftig für eine Fake-Site zur
Denunzierung des TATblatts oder des gesamten
Widerstands gegen Schwarzblau genützt
werden soll. Deshalb bereitet die "Unabhängige
Initiative Informationsvielfalt" als
Medieninhaberin und Herausgeberin des
TATblatts derzeit eine Klage vor. Denn: der
Name TATblatt genießt gemäß
Urheberrechtsgesetz und einschlägiger
Judikatur Titelschutz durch Verkehrsgeltung.
Nach der Ankündigung des TATblatts,
gerichtliche Schritte einzuleiten, dürfte Dadak
die Gelassenheit verlassen haben. "Sein"
Tatblatt ist im Internet nicht mehr erreichbar.
(simo/vos)