Wien - Während in den USA Sammelklagen von NS-Opfern vor Gericht weiterlaufen, wird in Österreich mit der Umsetzung der ersten Phase der im Jänner vereinbarten Entschädigungen für Holocaust-Opfer begonnen. Dafür stehen 150 Millionen Dollar (circa 2,27 Milliarden Schilling) zur Verfügung. Der mit der Abwicklung betraute österreichische Nationalfonds verschickt dieser Tage Fragebögen an die registrierten Opfer. Nach dem Rücklauf kann dann begonnen werden, je 7000 Dollar (103.516 Schilling) als Pauschalentschädigung für enteignete Bestandsrechte an Mietwohnungen und Gewerbeflächen, Hausrat und persönlichen Wertgegenständen auszuzahlen. Das berichteten Nationalratspräsident Heinz Fischer und die Fonds-Generalsekretärin Hannah Lessing am Dienstag. Die gesetzliche Grundlagefür die Abwicklung ist seit 23. Februar in Kraft. Ansprüche können innerhalb eines Jahres, also bis zum 22. Februar 2002 geltend gemacht werden. Sind Anspruchsberechtigte nach dem 23. Oktober 2000 verstorben, dann geht das Geld an die Erben. Die ersten Gelder sollen bereits "in den nächsten Wochen" an die rund 21.000 noch lebenden NS-Opfer fließen. Das mit Vertretern der Opfer und der US-Regierung beschlossene Entschädigungspaket sieht neben der Auszahlung der 150 Millionen Dollar in einem zweiten Schritt vor, dass ein mit 210 Millionen Dollar dotierter "General Settlement Fund" eingerichtet wird. Diese Zahlungen sollen dann aber nicht pauschal, sondern abhängig von tatsächlichen Ansprüchen geleistet werden. Weiters muss es eine Rechtssicherheit geben. Das heißt, bestehende Klagen müssen zurückgezogen beziehungsweise abgewiesen werden. Die konkrete Umsetzung wird folgendermaßen aussehen: Zuerst werden alle Ansprüche gesammelt. Erst dann werden die 210 Millionen Dollar anteilsmäßig an die Opfer verteilt. (DER STANDARD Print-Ausgabe, 7. 3. 2001)