Das neue Kindergeld, nunmehr offiziell "Kinderbetreuungsgeld", ersetzt nicht nur das Karenzgeld, sondern auch andere Leistungen an junge Eltern: Die Sondernotstandshilfe, die bisher bei geringen Familieneinkommen im Anschluss an den Karenzgeldbezug gewährt wird, die "Teilzeitbeihilfe" und das Teilzeitkarenzgeld entfallen. Bezahlt wird das Kinderbetreuungsgeld nicht mehr als Versicherungsleistung, sondern als Familienleistung. Die Finanzierung erfolgt weiterhin zur Gänze aus dem Familienlastenausgleichsfonds. Die Regierung will mit Ländern und Gemeinden "Finanzierungsgerechtigkeit" und die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten vereinbaren. Wer hat Anspruch? Alle Mütter (wahlweise: Väter), die sich der Kinderbetreuung widmen - unabhängig von bisheriger Erwerbstätigkeit. Daher sind auch Studentinnen und Studenten, Hausfrauen und Hausmänner, Selbstständige und Bäuerinnen uneingeschränkt anspruchsberechtigt. Wie viel Geld gibt es? Das Kinderbetreuungsgeld beträgt einheitlich 6000 Schilling pro Monat (das sind etwa acht Prozent mehr als das Karenzgeld). Wie lange gibt es das Geld? Der Anspruch beträgt maximal 36 Monate, wobei ein Elternteil maximal 30 Monate Kinderbetreuungsgeld beziehen kann. Um das Kinderbetreuungsgeld voll auszuschöpfen muss jeder Elternteil mindestens sechs Monate beim Kind bleiben. Kommt ein zweites Kind zur Welt, beginnt die Frist neu zu laufen - das Kindergeld wird aber (entgegen den Wahlversprechen der FPÖ) dadurch nicht erhöht. Was ist mit dem Arbeitsplatz? Mütter dürfen während der Schwangerschaft und 24 Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Das bedeutet, dass in den letzten sechs Monaten des Kinderbetreuungsgeldbezuges kein Kündigungsschutz besteht. Darf man dazuverdienen? Das Kinderbetreuungsgeld bleibt vollständig erhalten, wenn der Elternteil, der es in Anspruch nimmt, nicht mehr als 200.000 Schilling brutto im Jahr verdient, bei höherem Verdienst wird es gekürzt. Dies ist eine Aufforderung zu Teilzeitarbeit. Was gibt es nach dem Kindergeld? Anschließend an das Kinderbetreuungsgeld wird wie bisher Kinderbeihilfe bezahlt. Die Kinderbeihilfe wird ab 2003 um 100 Schilling pro Kind und Monat erhöht. (DER STANDARD, Printausgabe, 7.3.2001)