Gesundheitspolitik
Unfallrenten: Verfassungsklagen von SP und VP-Senioren
Besteuerung im Zentrum der Kritik - ÖGB würde auch Individualklagen unterstützen
Wien - Gegen die Besteuerung der Unfallrenten hat jetzt nicht nur die SPÖ, sondern auch der oberösterreichische ÖVP-Seniorenbund
den Verfassungsgerichtshof angerufen. Der Landesobmann des Seniorenbundes, Ex-Landeshauptmann Josef Ratzenböck, betonte, er halte die
Unfallrentenbesteueurng für nicht gerecht und auch für nicht gerechtfertigt. Zuvor hatte SPÖ-Klubobmann Peter Kostelka die Klage beim
VfGH eingebracht. Die Leistung der Unfallrente sei vom Gesetzgeber in der Höhe so konzipiert worden, dass eine nachträgliche Besteuerung
nicht vorgesehen sei.
Für die Bemessungsgrundlage würden nämlich nur zwei Drittel des Einkommens vor dem Unfall herangezogen, da man von einem
durchschnittlichen Steuersatz von einem Drittel ausgehe. Die nunmehrige Regelung bedeute daher eine "doppelte Besteuerung", wie Kostelka
und SP-Behindertensprecherin Brunhilde Plank ausführten.
Unterstützung erhielten die SP-Mandatare von Klaus Voget, dem Vorsitzenden des Behinderten-Dachverbands. Er kritisierte, dass "aus heiterem
Himmel" eine Einkommens-Minderung von durchschnittlich einem Drittel auf die Unfallrentner hereingebrochen sei. Die Maßnahme der
Regierung sei "bei weitem überzogen".
Der ÖGB unterstützt ebenfalls die von der SPÖ eingebrachte Verfassungsklage gegen die Unfallrenten-Besteuerung. Man sei immer schon
davon ausgegangen, dass eine Besteuerung einer verfassungsmäßigen Überprüfung nicht standhalte. Sollte der VfGH nicht schon früher eine
Entscheidung getroffen haben, würden ÖGB und AK zum Jahresende ihre betroffenen Mitglieder unterstützen und mit Individualklagen die
Steuerbescheide bekämpfen, so der Leitende Sekretär des ÖGB, Richard Leutner. (APA)