Lassen wir die schon mehrfach diskutierten politischen Aspekte einmal beiseite: Wie steht es eigentlich um die rechtliche und organisatorische Grundlage der geplanten "Männerabteilung" im Sozialministerium? Immerhin gibt es gesetzliche Regelungen für den Bundeshaushalt, wonach nur solche Planstellen für den öffentlichen Dienst vorgesehen werden dürfen, die zur Bewältigung der Aufgaben des Bundes "zwingend notwendig" sind, und bei der Postenvergabe das Prinzip der "Besteneignung" zu gelten habe. Vor diesem Hintergrund stellt sich vor allem die Frage, welche Aufgaben die neue Abteilung übernehmen soll. Der zuständige Minister führt hier die Beratung von Männern in Fällen beruflicher Diskriminierung, die Zusammenarbeit mit Männerorganisationen sowie "Männerstudien" an. Zum erstgenannten Bereich gleich eine Klarstellung vorweg: Die seit zehn Jahren tätige Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen sowie die mehr als zwei Jahrzehnte bestehende Gleichbehandlungskommission sind - entgegen anders lautender Annahmen - auch bei beruflicher Diskriminierung von Männern zuständig. Konkret sind mir aus meiner nahezu vierjährigen Tätigkeit als Vorsitzende der Gleichbehandlungskommission einige Verfahren in Erinnerung, in welchen Männer die Kommission angerufen und auch Recht bekommen haben. Es handelte sich dabei durchwegs um Fälle, in welchen Männer sich mit "klassischen Frauenproblemen" am Arbeitsmarkt konfrontiert sahen - etwa mit Hindernissen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (durch einen männlichen Vorgesetzten). Wenn es darüber hinaus - wie verlautet - auch um den Kampf gegen Mobbing am Arbeitsplatz gehen soll, so wäre die Ausweitung des gesetzlichen Mandates in diese Richtung wünschenswert, zumal das Gleichbehandlungsgesetz (derzeit noch) keine Abhilfe gegen diese Form der Benachteiligung vorsieht - weder für Männer noch für Frauen. Beamte als "Erzieher"? Angesichts der bereits gut etablierten Institutionen Anwaltschaft und Kommission dürfte die Einrichtung einer eigenen Abteilung für berufliche Gleichbehandlung von Männern jedenfalls nicht "zwingend" erforderlich sein, wie die Gesetze es verlangen. Wirklich notwendig wäre in diesem Bereich vielmehr ein personeller Ausbau der Gleichbehandlungsanwaltschaft (die angesichts des wachsenden Arbeitsanfalls chronisch unterbesetzt ist), die Verstärkung der Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission (die derzeit aus einer Mitarbeiterin für die Abwicklung aller Fälle aus ganz Österreich besteht) oder die Bereitstellung finanzieller Mittel für die psychologische Unterstützung der Beraterinnen bzw. für eine Abgeltung der bisher ehrenamtlichen Kommissionsleitung. Was die Zusammenarbeit mit Männerorganisationen sowie die Erstellung von "Männerstudien" betrifft, so erscheint bemerkenswert, dass (wie DER STANDARD berichtete) selbst Experten der Universität Wien oder der Wiener Männerberatungsstelle skeptisch sind und die Notwendigkeit einer eigenen Abteilung bezweifeln. Diese Zweifel haben einiges für sich, zumal die Stellenkoordination oder die Beauftragung mit einschlägigen Studien auch von bestehenden Organisationseinheiten vorgenommen werden kann, was in der Vergangenheit ja auch bereits geschehen ist (z. B. Studien über Männerkarenz, über Reaktionen von Männern auf Frauenförderung etc.). Bemerkenswert sind weiters jene in die laufende Diskussion eingebrachten Vorschläge, Männer zu "erziehen" - zum Beispiel zu gewaltfreiem Verhalten. Wenngleich dies sicher ein wichtiger Ansatz ist, erscheint mir (aus langjähriger Erfahrung) die Ministerialbürokratie dazu weitgehend ungeeignet (ausgenommen im Schulbereich, für den ist aber das Bildungsministerium zuständig). Im Ergebnis dürfte also auch in diesem Bereich die Einrichtung einer eigenen Abteilung - mit Leitung, Sekretariat und Mitarbeiter/innen - nicht wirklich erforderlich sein und erscheint angesichts der in anderen, bedeutenderen Verwaltungssparten laufenden Personalkürzungen auch reichlich unverständlich. Versorgungsposten? B

Ob ein weiterer Beweggrund für die Schaffung dieser neuen Abteilung die Versorgung eines ehemaligen Ministersekretärs mit einem "schönen Posten" ist, wird die Zukunft zeigen. Insbesondere wird es darauf ankommen, wie die Abteilung personell und finanziell ausgestattet sein wird, welche Aufgaben sie übertragen bekommt, ob die von der Bundesregierung proklamierte "Objektivierung" bei der Besetzung von Leitungsfunktionen auch in der Realität zum Tragen kommt und vor allem, wer die Stelle letztlich erhält. Bereits heute kann ich alle qualifizierten Frauen nur dazu ermuntern, sich dafür zu bewerben: Bei der "Beforschung" von Männern dürften doch gerade Frauen einiges an Erfahrungswerten mitbringen.

Dr. Anna Sporrer ist Verfassungsjuristin und war von 1995 bis 1998 Vorsitzende der Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft.

(DER STANDARD, Print-Ausgabe, 08.03. 2001)