Wien - Bei der von der Bundesregierung beschlossenen Regelung bezüglich des Kinderbetreuungsgeldes seien zahlreiche arbeits- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen "nach wie vor ungeklärt", kritisierte der Sozialsprecher der Grünen, Karl Öllinger, am Donnerstag in einer Pressekonferenz. Besonders problematisch und zum Teil auch gesetzwidrig seien der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld während der Kinderbetreuungszeit und die Beibehaltung des Kündigungsschutzes für die Zeit von 24 Monaten. Durch die Zuverdienstgrenze von 200.000 Schilling brutto im Jahr sei das "Karenzgeld für alle" schon "im Titel eine Lüge", so Öllinger. Es handle sich daher um ein "nicht eingelöstes Wahlversprechen", zudem um einen "nicht gedeckten Scheck für die Zukunft". Die Finanzierung sei "bis auf einige dürftige Zahlen" nach wie vor ungeklärt, kritisierte der grüne Sozialsprecher. Ebenso ungeklärt sei die Frage, in welchem Umfang Kinderbetreuungszeiten künftig in den Pensionsanspruch eingerechnet würden. Wenn die Kinderbetreuungszeiten nicht auf die Arbeitslosenzeit angerechnet würden, wie dies von Sozialminister Herbert Haupt (F) und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) erklärt worden sei, bedeute dies für Mütter, die das Kinderbetreuungsgeld 30 Monate lang in Anspruch nehmen und nach Ende des Kündigungsschutzes von 24 Monaten ihren Arbeitsplatz verlieren, den Verlust ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Gleiches könne Frauen widerfahren, die nach 24 Monaten an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und nach der Behaltefrist gekündigt werden. "Mit Sicherheit verfassungswidrig" Besonders absurd und "mit Sicherheit verfassungswidrig" sei jedoch der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn eine Frau während der Karenzzeit - beispielsweise in Form einer Teilzeit-Beschäftigung - berufstätig sei und in dieser Zeit gekündigt werde. Ebenfalls ergebe sich eine Benachteiligung von Alleinerzieherinnen, meinte Öllinger. So gebe es bisher keine Erklärung, dass eine Alleinerzieherin das Kindergeld 36 Monate lang beziehen könne, was eine Schlechterstellung gegenüber Müttern mit Partnern sei. Ein weiterer Kritikpunkt Öllingers ist eine Ungleichbehandlung zwischen In- und Ausländerinnen. Nicht-österreichische StaatsbürgerInnen hätten dann die Möglichkeit des Kindergeld-Bezuges, wenn sie in Österreich entweder ein Jahr gewesen seien oder acht Jahre Aufenthalt in Österreich nachweisen könnten. Nachdem der Großteil an ausländischen Frauen jedoch im Zuge der Familienzusammenführung entweder während einer Schwangerschaft oder knapp nach einer Geburt ins Land kämen, wären sie von einem Karenzgeld-Bezug ausgeschlossen. Nachdem aber das Ziel der Regierung ein Kindergeld-Bezug ohne zwingende vorhergehende Beschäftigung gewesen sei, handle es sich hier um eine "versteckte Diskriminierung", die vor dem Europäischen Gerichtshof nicht halten werde. Zu den Gewinnerinnnen der Kindergeld-Regelung zählen für Öllinger Studentinnen, Bäuerinnen, Selbstständige und Gewerbetreibende. Es sei jedoch nicht zu akzeptieren, dass manche Gruppen "doppelt gewinnen", indem sie keinen Beitrag für den Familienlasten-Ausgleichsfonds (FLAF) leisten müssten, jedoch das Kindergeld beziehen könnten. Zu dieser Gruppe gehörten PolitikerInnen, Selbstständige, Gewerbetreibende und BäuerInnen. Dies ziehe eine "Umverteilung in Richtung neuer Gruppen" nach sich, die von unselbstständig Beschäftigten und deren Firmen bezahlt werde. (APA)