Wien - Rund 8.000 ausländische Studierende werden laut der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) derzeit im Unklaren gehalten, ob sie einen Rückerstattungsantrag für die ab Herbst einzuhebenden Studiengebühren stellen werden können oder nicht. Das Bildungsministerium solle endlich die entsprechende Verordnung erlassen, so ÖH-Chef Martin Faißt in einer Aussendung am Freitag. Für Jänner sei vom Bildungsministerium diese Verordnung angekündigt worden. Darin wird festgelegt, aus welchen Entwicklungsländern und Ländern Zentral- und Osteuropas Studierende die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Rückerstattung der Studiengebühren zu stellen. Diese Verordnung sei bis heute ausständig. Dadurch würden etwa Studierenden aus Entwicklungsländern oder auch Jugoslawien, Kroatien und Zypern im Unklaren gelassen. Im Bildungsministeriums ist man sich dieses Problems bewusst, man arbeite mit Hochdruck an der Verordnung, hieß es dazu auf Anfrage der APA. Die Verzögerung ergebe sich dadurch, dass laut Gesetz Länder zu bevorzugen seien, die mit entsprechenden Entwicklungshilfe-Schwerpunkten bedacht werden. Diese Beurteilung sei schwieriger als ursprünglich angenommen. Bis Ostern solle die Verordnung jedenfalls unter Dach und Fach sein. (APA)