Genf - Das Berufungsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) hat das umfassende französische Asbestverbot aus gesundheitlichen Gründen am Montag in Genf bestätigt. Ein Einspruch Kanadas gegen die ähnlich lautende Entscheidung der Vorinstanz vom September wurde damit abgewiesen. Kanada als Hauptexporteur von Asbest nach Frankreich hatte geklagt, dass mit dem umfassenden Verbot eine Handelsschranke aufgebaut werde. Paris verhängte das Verbot im Jänner 1997, die EU schloss sich ihm 1999 an. Es soll 2005 umgesetzt werden. "Die Gesundheit geht vor" Bereits die Vorinstanz hatte entschieden, dass das Verbot aus gesundheitspolitischen Erwägungen vertretbar sei. EU-Handelskommissar Pascal Lamy begrüßte den Beschluss der WTO. Die Entscheidung zeige, dass die WTO auf die Sorgen der Bürger reagiere. Der kanadische Handelsminister Pierre Pettigrew äußerte sich dagegen enttäuscht über die Entscheidung. Der Minister für Naturressourcen, Ralph Goodale, sagte, mit entsprechenden Sicherheitsvorschriften könne die Gesundheit von Arbeitern und Öffentlichkeit gewährleistet werden. Die kanadische Haltung sei vernünftig und basiere auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. (AP)