Wien - Mit den Stimmen der Regierungsparteien hat heute, Dienstag, Nachmittag der Justizausschuss der Regierungsvorlage zur
Änderung des Suchtmittelgesetzes seine Zustimmung erteilt. Zuvor waren Bemühungen der Oppositionsfraktionen, die Debatte zu Gunsten einer
gründlicheren Auseinandersetzung mit dem Thema von der Tagesordnung abzusetzen bzw. zu vertagen, ohne Erfolg geblieben.
Kernstück der geplanten Novellierung des Suchtmittelgesetzes ist laut Parlamentskorrespondenz eine härtere Vorgangsweise gegenüber der
Führungsebene des Drogenhandels. Als wichtigste Änderung sieht die Novelle eine Ausdehnung der Strafdrohung auf lebenslange
Freiheitsstrafe für Drogenhändler vor, "die in einer Verbindung einer größeren Zahl von Menschen zur Begehung des Drogenhandels mit einer
großen Menge Suchtgift führend tätig sind". Weiters sollen die elektronischen Massenkommunikationsmittel bei diesem Gesetz Berücksichtigung
finden, zumal das Internet seit geraumer Zeit für illegale Werbezwecke im Bereich der Drogen verwendet werde.
Kritik der Opposition
Die Einwände der Sozialdemokraten und der Grünen bezogen sich vor allem auf die Anhebung der angedrohten Höchststrafe auf lebenslangen
Freiheitsentzug und auf die Problematik der süchtigen Dealer sowie der Werbung für Drogen. In der Debatte über das Suchtmittelgesetz
kritisierte zunächst der Abgeordneter Johannes Jarolim (S), dass mit dem Entwurf das Ziel einer Verbesserung der Situation verfehlt werde.
Zudem sei zu befürchten, dass die Novelle verfassungswidrig sei, weil der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" verletzt werde.
Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) meinte dazu, dass bei jenen, die mit der Sucht Geschäfte machen, es keine Gnade geben könne.
Gerhard Litzka vom Justizministerium bemerkte, dass Österreich in den internationalen Vergleich passe, was die Härte der Strafe anbelangt. Das
Problem der Abhängigkeit sei juridisch gelöst, gebe es doch dafür einen in der Judikatur definierten Begriff im Sinne einer körperlichen und einer
psychischen Abhängigkeit. Zum Thema lebenslange Freiheitsstrafe meinte Litzka, dass dies eine Strafe ist, die die Großdealer wirklich fürchten
würden.
Ex-Minister Ofner erinnert sich
Abgeordneter Harald Ofner (F), der in der kleinen Koalition von 1983 bis 1986 Justizminister war, erinnerte an das unter seiner Ministerschaft
erarbeitete und verabschiedete Suchtgiftgesetz 1985, das vom Grundsatz der "zwei H - Hilfe und Härte" getragen gewesen sei. Es sei allerdings
nicht gelungen, den Süchtigen zu helfen, räumte Ofner ein. Die großen Dealer sind selbst nicht Drogen krank, sondern "Konzernherren" und eine
"gnadenlose Tätergruppe", die kein Mitleid verdienen, sagte der Abgeordnete. Wer im großen Stil mit Drogen handle, nehme Krankheit und
frühen Tod anderer bewusst und zustimmend in Kauf. Die Strafdrohung "lebenslang" passt ins österreichische System - diese Drohung gilt auch
bei Raub, Brandstiftung, Gemeingefährdung und in weiteren Zusammenhängen, meinte Ofner. (APA)