Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat inoffiziellen Quellen zufolge die im Juli des Vorjahres beschlossene Pensionsreform und Teile des Sozialrechtsänderungsgesetzes aus Formalgründen aufhoben. Davon betroffen sein soll auch die Ambulanzgebühr. Dem Vernehmen nach hat das Höchstgericht eine Frist zur "Reparatur" gesetzt, die Gesetzesbestimmungen sollen innerhalb dieser Frist aber in Kraft bleiben. Vom VfGH wurde dies am Montag nicht bestätigt. Ein Beschluss sei schon gefasst worden, das Erkenntnis werde aber erst veröffentlicht, wenn es zugestellt ist - und dies werde Anfang April sein, erklärte VfGH-Pressesprecherin Britta Wagner. Die SPÖ hatte die Pensionsreform vor den VfGH gebracht, ihrem Antrag wurde vom Höchstgericht größtenteils gefolgt. Es ging u.a. um eine Abstimmungspanne bei der Frühpensionsreform für den Öffentlichen Dienst im Nationalrat und Fehler bei der Kundmachung des Sozialrechtsänderungsgesetzes. Pensionsreform inhaltlich noch nicht überprüft Inhaltlich überprüft wurden die Pensionsgesetze und das Sozialrechtsänderungsgesetz dem Vernehmen nach noch nicht. Die SPÖ hat zwar auch inhaltliche Bedenken beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angemeldet. Sie werden vom Höchstgericht aber erst nach einer neuerlichen Beschlussfassung im Nationalrat geprüft. VfGH-Präsident Ludwig Adamovich hatte ein solches Vorgehen für den Fall, dass aus Formalgründen aufgehoben wird, schon im vorhinein angekündigt. Dem VfGH lagen zwei Mängel zur Beurteilung vor: Beim Pensionsrechtsänderungsgesetz - mit der die Frühpensionsreform für den öffentlichen Dienst fixiert wurde - gab es unter dem Vorsitz des Zweiten Nationalratspräsidenten Thomas Prinzhorn (F) eine Abstimmungspanne im Parlament. Ein solcher Fall lag dem VfGH noch nie zur Beurteilung vor. Im Sozialrechtsänderungsgesetz wurde die Frühpensionsreform für den ASVG-Bereich und andere Bestimmungen beschlossen. Hier passierte die Panne bei der Kundmachung im Bundesgesetzblatt: Zunächst wurden Teile der Bestimmungen vergessen (darunter dem Vernehmen nach auch die Ambulanzgebühr betreffende Passagen) und dann wurde das Gesetz ein zweites Mal kundgemacht. Zu diesem Komplex lag dem VfGH schon einmal ein ähnlicher Fall vor: Beim Salzburger Jagdgesetz wurden die zunächst fehlenden Teile dann aber im Zuge einer "Druckfehlerberichtigung" angefügt. Auch damals hob der VfGH das Gesetz aus Formalgründen auf. Für Kostelka ist die erste Runde gewonnen Für SPÖ-Klubobmann Peter Kostelka ist mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), die Pensionsreform aus formalen Gründen aufzuheben, "die erste Runde gewonnen". Das werde "nicht das erste Waterloo sein", das diese Regierung hinzunehmen haben werde, so Kostelka Montag Abend auf Anfrage der APA. FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler sieht die VfGH-Entscheidung hingegen als "nicht spektakulär". Entscheidend sei, dass die Reform inhaltlich halte, wovon er, Westenthaler, ausgehe. Die Aufhebung eines Gesetzes wegen Formalfehlern sei nicht unüblich. Es sei dies "keine große Tragik". Die Regierungsfraktionen im Parlament würden die Fehler nun korrigieren, so Westenthaler. Kostelka - seine Fraktion hatte die Reform beim VfGH beeinsprucht - sieht das anders. In einem zweiten Verfahren werde sich der VfGH auch mit den inhaltlichen Fragen auseinanderzusetzen haben. In einem Punkt müsse, er, Kostelka, dem Klubobmann der ÖVP, Andreas Khol, jedenfalls Recht geben: "speed kills". (APA)