Wien - Als "untaugliche Ablenkungsmanöver" bezeichnete Bruno Aigner, der Pressesprecher von Nationalratspräsident Heinz Fischer (S), die Versuche der FPÖ für die Aufhebung des Pensionsgesetzes und des Sozialrechtsänderungsgesetzes 2000 durch den Verfassungsgerichtshof den Präsidenten des Nationalrates verantwortlich zu machen. Wörtlich heißt es in einer Stellungnahme: "1. Was das Pensionsgesetz betrifft, wurde durch einen Bildbericht im Fernsehen (ZiB 2 vom 19. März) bereits klargestellt, dass die fehlerhafte Abstimmung vom Zweiten Präsidenten des Nationalrates geleitet wurde. (FP-Klubobmann Peter, Anm.) Westenthaler kann also in seinem eigenen Klub bleiben, wenn er sich auf die Suche nach 'Sündenböcken' macht. 2. Was die fehlerhafte Kundmachung des Sozialrechtsänderungsgesetzes 2000 betrifft, stellt Art. 49 der Bundesverfassung klar, dass die Kundmachung von Gesetzen dem Bundeskanzler obliegt. Im vorliegenden Fall wurden die Unterlagen zur Kundmachung von der Parlamentsdirektion ordnungsgemäß dem Bundeskanzleramt übermittelt. Zur Entlastung der Beamten im Bundeskanzleramt sollte aber hinzugefügt werden, dass in Folge des enormen Zeitdrucks, unter dem die gesetzgeberische Arbeit derzeit durchgeführt wird ("speed kills") auch bei sorgfältigster und gewissenhaftester Arbeit Fehler in einzelnen Fällen passieren können, für die man nicht Beamte verantwortlich machen sollte, sondern die erzwungene Hektik, die von viel zu kurzen Begutachtungsfristen bis zu einer Vielzahl von hastig erarbeiteten Abänderungsanträgen und Korrekturen in letzter Minute reicht", schloss Bruno Aigner. (APA)