Wien - Die jüngsten Kindergeld-Vorschläge von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) haben am Dienstag eine deutliche Abfuhr von Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) erfahren. Nach dem Ministerrat meinte sie: "Ich halte wenig davon, dass man ein gemeinsam erarbeitetes Konzept für das Kindergeld durch täglichen Zuruf umändert". Die Forderung Bartensteins nach einer Ausdehnung der Zuverdienstgrenze bezeichnete sie gegenüber Journalisten als "kurios". Immerhin habe gerade Bartenstein auf einer viel niedrigeren Grenze von 150.000 Schilling bestanden und sei erst mit Mühe von der FPÖ überzeugt worden, diese auf 200.000 Schilling anzuheben. Die Idee einer Einschleifregelung sei überhaupt "Quatsch". Entweder man bekomme das Kindergeld oder nicht. Theoretisch könne man mit ihr natürlich weiter über eine Aufhebung der Zuverdienstgrenze sprechen, erklärte die Vizekanzlerin. Den Freiheitlichen wäre es ohnehin immer am liebsten gewesen, wenn man sich diese Maßnahme sparen könnte. Allerdings sei solch eine Diskussion "irreal", da kein budgetärer Spielraum für ein Kindergeld ohne Zuverdienstgrenze vorhanden sei. Auch der Idee Bartensteins, Besserverdienende beim Kindergeld mittels Steuerfrei- oder absetzbeiträgen zur Finanzierung von Kinderbetreuung zu unterstützen, erteilte sie eine Absage und sprach von einer "unausgegorenen Idee". VP weist Vorwürfe zurück ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat hat am Dienstag die Kritik von Riess-Passer an Wirtschaftsminister Bartenstein im Zusammenhang mit dessen Kindergeld-Vorschlägen als "völlig ungerechtfertigt" zurückgewiesen. Nicht Bartenstein sondern Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F) habe ursprünglich für eine Zuverdienstgrenze von 150.000 Schilling plädiert. Außerdem verstehe sie nicht, "warum die FPÖ jungen Müttern oder Vätern soziale Härten aufbürden will, die vermeidbar sind", sagte Rauch-Kallat in einer Aussendung. Unverständlich ist Rauch-Kallat auch die Position der FPÖ zu einer "Einschleifregelung" beim Zuverdienst: "Warum soll zum Beispiel eine Frau, die etwa um 5.000 S mehr als 200.000 S dazu verdient, davon 72.000 S zurückzahlen müssen, nur weil sie knapp über der Zuverdienstgrenze liegt", fragte Rauch-Kallat. Unverständlich ist der ÖVP-Generalsekretärin auch, warum sich die FPÖ dagegen wehre, dass Kosten für die Kinderbetreuung zumindest in den ersten drei Jahren steuerlich berücksichtigt werden können. "Warum soll zum Beispiel eine Zahnärztin die Kosten für ihre Bedienerin von der Steuer absetzen können, aber junge Eltern, die etwas über 200.000 S verdienen, die Kosten für eine Tagesmutter nicht", fragte Rauch-Kallat.(APA)