Pensionen
Klestil verteidigt Vorgehen
Bundespräsident hat keine Möglichkleit VfGH anzurufen
Wien - Die Präsidentschaftskanzlei hat heute, Mittwoch, in zwei Aussendungen die Beurkundung der nun vom Verfassungsgerichtshof
(VfGH)aufgehobenen Gesetze zu Pensionsreform und Ambulanzgebühr durch Bundespräsident Thomas Klestil verteidigt. Im Zusammenhang
mit der Pensionsreform wird festgehalten, dass Klestil durch die Beurkundung dem Willen der Parlaments-Mehrheit Rechnung getragen und
überdies der Minderheit den Weg zu einer Anrufung des VfGH eröffnet habe. Bei der Ambulanzgebühr betont die Präsidentschaftskanzlei,
dass Klestil den textlich korrekten Beschluss unterzeichnet habe und nicht den im Bundesgesetzblatt veröffentlichte fehlerhaften.
Zur Pensionsreform wird erklärt, der Präsident sei nach einer sorgfältigen Prüfung unter Einschaltung von Verfassungsexperten zur Auffassung
gelangt, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des Zustandekommens nicht solcher Art gewesen seien, "dass eine
Verweigerung der Beurkundung gerechtfertigt erschien". Erst durch die Beurkundung sei die Vornahme einer verfassungsrechtlichen
Bewertung des Abstimmungsvorgangs im Nationalrat möglich geworden.
Zudem verweist die Präsidentschaftskanzlei auf die Bedenken von Verfassungsexperten, dass der Bundespräsident nicht wie in einer Reihe
vergleichbarer Staaten das Recht habe, bei verfassungsrechtlichen Bedenken von sich aus den Verfassungsgerichtshof anzurufen. (APA)