Wien - Ein Bündel von Schulgesetz-Novellen hat Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) nun zur Begutachtung ausgeschickt. U.a. wird darin die schulische Integration von behinderten Schülern bis zum Ende der Schulpflicht, also auch an Polytechnischen Schulen, sichergestellt. Darüber hinaus soll an den AHS das Fach "Geschichte und Politische Bildung" eingeführt werden. Schulen sollen zudem die Möglichkeit haben, eine "schulpartnerschaftliche Verhaltensvereinbarung" festzulegen. Die Novellen betreffen das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz. Integration soll zur Regel werden Die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist bisher als Regelform nur bis zur 8. Schulstufe möglich. Da die existierenden Schulversuche für die Integration an Polytechnischen Schulen mit Ende des Schuljahres 2000/01 auslaufen, wird die Integration in der 9. Schulstufe in das Regelschulwesen übergeführt. Damit wird die Integration zum Regelfall an allen allgemeinbildenden Pflichtschulen. Gleichzeitig will man mit einem so genannten Berufsvorbereitungsjahr den Behinderten den Übergang in die gesellschaftliche und berufliche Integration erleichtern. Für diese Berufsvorbereitung wird ein eigener Lehrplan entworfen, angeboten wird sie sowohl an Sonderschulen als auch Hauptschulen und Polytechnischen Schulen. In der Oberstufe der AHS gab es - im Gegensatz zu den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen - bisher keinen Pflichtgegenstand "Politische Bildung". Dieses Manko soll nun behoben werden, indem der bisherige Gegenstand "Geschichte und Sozialkunde" adaptiert und in der 7. und 8. Klasse AHS "Geschichte und Politische Bildung" heißen wird. Ein neuer Lehrplan für dieses Fach soll mit 1. September 2002 in Kraft treten. "Schuleigene Verhaltensvereinbarung" Die von Gehrer schon angekündigte - und heftig kritisierte - "Erziehungsvereinbarung" heißt im Entwurf nun "schuleigene Verhaltensvereinbarung". Schulforen bzw. Schulgemeinschaftsausschüsse sollen damit die Möglichkeit - aber nicht die Pflicht - haben, in Ergänzung zur Schulordnung solche schuleigenen Verhaltensvereinbarungen festzulegen. Als Themen solcher Vereinbarungen werden in den Erläuterungen zur Novelle u.a. "pünktlicher Schulbesuch, Nachholung versäumter Pflichten, respektvoller Umgang miteinander, schonendes Behandeln schulischer Einrichtungen, etc.", genannt. Zur Beratung von Erziehungsfragen, zur Hilfestellung in Konfliktsituationen und zur Mediation kann zudem an den Schulen ein "schulpartnerschaftliches Gremium", in der bisherigen Diskussion "Erziehungsrat" genannt, eingerichtet werden. (APA)