Ärger und Freude. Beides zugleich empfindet der für die Ambulanzgebühren zuständige Gesundheitsstaatssekretär Reinhart Waneck (FPÖ) angesichts des Verfassungsgerichtshof-Entscheides zu den Ambulanzgebühren. Ärger, weil er es "relativ ungewöhnlich" findet, dass ihm und der Regierung der Entscheid des Gerichts nicht bekannt ist. Freude hingegen, weil, so formuliert es Waneck im STANDARD-Gespräch, der "Verfassungsgerichtshof uns die Gelegenheit gibt, Fehler zu korrigieren. Man darf nicht stur an etwas festhalten, was sich als falsch erwiesen hat". An der Ambulanzgebühr an sich will Waneck festhalten - und sie so bald wie möglich neu beschließen lassen. In diesen Neubeschluss will er allerdings die heftige Kritik an der seit 1. März geltenden Gebühr einarbeiten: Vor allem die schwierige Administration hatte bei ÖVP-Gesundheitslandesräten zu Proteststürmen geführt. Auch Ärzte hatten kritisiert, dass für sie die Einstufung eines Ambulanzbesuchers als (gebührenbefreiter) Notfall schwierig sei. Waneck und Sozialminister Herbert Haupt (FPÖ) wollen "schleunigst" das am Dienstag geplatzte Gespräch mit den Landes-Gesundheitsreferenten nachholen und gemeinsam zu einer leichter vollziehbaren Formulierung der Ausnahmen finden. Nur zwei Gruppen sollen, wenn es nach Haupt und Waneck geht, auf jeden Fall von der Ambulanzgebühr gänzlich befreit werden: von der Rezeptgebühr befreite Menschen - und Kinder. Die Ausnahme für Kinder wäre eine zusätzliche, Haupt ist aber entschlossen, sie "durchzudrücken". Wann die Ambulanzgebühren wieder beschlossen werden sollen, ist genauso wenig klar wie in welchem Gremium: Haupt hält sowohl einen neuerlichen Beschluss im Ministerrat als auch eine parlamentarische Entscheidung mittels Initiativantrag für möglich. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 21.3.2001, eli)