Wien - Einen "Sanktionsmechanismus" sowie einen "Sanktionsbeitrag" sieht der vom Finanzministerium ausgearbeitete Entwurf für den Stabilitätspakt zur Erreichung des Maastricht-Null-Defizits vor. So heißt es in Artikel 10: "Der Sanktionsbeitrag ist in Höhe der Differenz zwischen dem durch die Bundesanstalt Statistik Österreich ermittelten Haushaltsergebnis und dem vereinbarten Stabilitätsbeitrag zu leisten". Artikel 9 regelt den "Sanktionsmechanismus". Darin heißt es u.a., "die vereinbarten Stabilitätsbeiträge der Gebietskörperschaften zum gesamtstaatlichen Konsolidierungspfad sind verpflichtend. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wird ein Sanktionsmechanismus eingerichtet". Außerdem ist in Artikel 11 das "Sanktionsverfahren" geregelt. "Der Sanktionsbeitrag ist in sechs Monaten nach Feststellung der mangelnden Stabilitätsorientierung von Ländern oder Gemeinden durch das Bundesministerium für Finanzen bei der Leistung der Vorschüsse auf die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben gemäß Par. 13 FAG 2001 in Abzug zu bringen und auf einem Sonderverrechnungskonto nutzbringend anzulegen. Beim Bund ist sinngemäß vorzugehen". Weiters heißt es in Artikel 11, "wird im Folgejahr der mangelnden Stabilitätsorientierung der für das Folgejahr vereinbarte Stabilitätsbeitrag erbracht, ist das Sonderkonto aufzulösen und der Sanktionsbeitrag samt Zinsen der betreffenden Gebietskörperschaft zu überweisen". "Wird im Folgejahr der mangelnden Stabilitätsorientierung der für das Folgejahr vereinbarte Stabilitätsbeitrag nicht erbracht, verfällt ein Sanktionsbeitrag von Ländern und Gemeinden samt Zinsen zu Gunsten des Bundes, ein Sanktionsbeitrag des Bundes ist hingegen samt Zinsen durch das Bundesministerium für Finanzen an die Länder und Gemeinden zu verteilen. Die Aufteilung erfolgt nach dem Verhältnis der Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben nach der letzten Zwischenabrechnung gem. Par. 13 FAG 2001 nach Abzug der Vorwegabzüge. Die Verpflichtung zur neuerlichen Hinterlegung eines Sanktionsbeitrages wegen mangelnder Stabilitätsorientierung wird durch den Verfall und die Verteilung nicht beeinflusst". (APA)