Wien - Die Koalitionsparteien haben am Dienstag Nachmittag im Nationalrat ihren Antrag zur Reparatur der Ambulanzgebühr eingebracht. Dieser sieht eine Deckelung der Verwaltungskosten für den Behandlungsbeitrag vor. Demnach dürfen die administrativen Ausgaben pro Kalenderjahr höchstens 6,5 Prozent der Summe der in diesem Zeitraum vereinnahmten Gebühren erreichen. Im Bereich der Gewerblichen- und der Bauernsozialversicherung wird ebenso wie bei der Beamten-Kranken- und Unfallversicherung die schon früher geltende Kostenbeteiligungsregelung (bis zu 20-prozentige Selbstbehalte) statt der ansonsten üblichen Ambulanzgebühr eingeführt. Bei der Neuregelung der Ambulanzgebühr sind gemäß dem Koalitionsantrag mitversicherte Kinder, medizinische Notfälle mit darauf folgender stationärer Aufnahme, rezeptgebühr-befreite Patienten, Schwangere bei Leistungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes, Organ-, Blut- und Blutplasma-Spender sowie Krebs- und Dialyse-Patienten von der Zahlung befreit. Ebenso gratis sind Untersuchungen in Ambulatorien, die im Auftrag eines Sozialversicherungsträgers oder Gerichts erfolgen. Die Befreiungen gelten allerdings nicht, wenn der Ambulanzbesuch durch schuldhafte Beteiligung an einem Raufhandel bedingt ist oder sich als unmittelbare Folge von Trunkenheit oder Suchtgift-Missbrauch erweist. Am Mittwoch wollen ÖVP und FPÖ einen Fristsetzungsantrag stellen, damit die Materie am kommenden Freitag auf die Tagesordnung des Nationalrats kommt und so noch in dieser Woche beschlossen werden kann. Davor könnte noch ein Gesundheitsausschuss am Donnerstag tagen. Abschluss des parlamentarischen Schnellverfahrens ist eine Sondersitzung des Bundesrats in der kommenden Woche. (APA)