Wien - Die möglicherweise entscheidende Runde in den Verhandlungen zwischen Regierung und Gewerkschaft über das umstrittene neue Hochschullehrer-Dienstrecht haben Mittwoch nachmittag begonnen. Erstmals sitzen neben dem Chef der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) Fritz Neugebauer, Hochschul-Gewerkschafts-Chef Klaus Zelewitz und Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) auch die für den öffentlichen Dienst zuständige Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) und Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F) am Verhandlungstisch. Bei der ersten Verhandlungsrunde auf politischer Ebene in der Vorwoche zwischen der Gewerkschaft und Gehrer ist es zu keinen konkreten Ergebnissen gekommen. Die Personalvertreter haben dem Arbeitgeber ihr Dienstrechtsmodell vorgelegt. Gehrer hat zugesagt, zu prüfen, ob es mit den Zielen der Dienstrechtsreform in Einklang stehe. Modell der Gewerkschaft Das Modell der Gewerkschaft sieht die Beibehaltung des derzeitigen Rechts für befristete und provisorisch pragmatisierte Assistenten vor. Die Personalvertretung kann sich aber "Nachjustierungen" bei der Beurteilung des Bedarfs und der Qualifikation beim Übergang vom befristeten in ein provisorisches Dienstverhältnis sowie bei der Beurteilung der Qualifikation bei der Definitivstellung provisorisch pragmatisierter Assistenten ohne Habilitation vorstellen. Für neu Eintretende soll es nach übereinstimmender Vorstellung der Gewerkschaft und des Bildungsministeriums am Beginn der Karriere ein auf vier Jahre befristetes Dienstverhältnis als wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. Assistent in Ausbildung geben. Für die Fortsetzung der Uni-Karriere ist eine Neubewerbung notwendig. Übereinstimmung gibt es auch darüber, dass es für alle neu Eintretenden auf allen Ebenen nur mehr vertragliche, also keine Beamten-Dienstverhältnisse mehr geben soll. "Knackpunkt" zeitlich befristetes Dienstverhältnis Unterschiedliche Auffassung gibt es beim weiteren Verlauf der Uni-Karriere nach der vierjährigen Ausbildungsphase. Die Gewerkschaft fordert ein durchlässiges Curriculum mit zwei Evaluierungen bis zur höchsten Stufe, also bis zur Professur. Daneben soll es aber auch die Möglichkeit der Professoren-Berufung von außen geben. Das Bildungsministerium will dagegen noch mindestens eine Schnittstelle, das heißt eine Neubewerbung für eine Professur. Als "Knackpunkt" sieht Zelewitz den Status der derzeit rund 2.000 Assistenten in einem zeitlich befristeten Dienstverhältnis. Für diese Assistentengruppe fordert die Gewerkschaft die Beibehaltung des derzeitigen Rechts, das nach einer Bedarfsprüfung die Überleitung in ein provisorisch pragmatisiertes Dienstverhältnis vorsieht. (APA)