Hamburg - Wenn ein Brief ins Haus flattert, der mit den Worten beginnt "... müssen wir Ihnen leider mitteilen ...", weiß jeder Kandidat, dass das Bewerbungsverfahren um einen neuen, heißbegehrten Job zu Ende ist. Diese standardisierten und leider manchmal auch recht lieblosen Absagen werden auch an jene Bewerberinnen und Bewerber geschickt, die zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurden und dann doch den ersten Platz verfehlen. Fehlerquelle Gespräch Das Anschreiben, der tabellarische Lebenslauf und die Zeugnisse waren auf jeden Fall überzeugend, sonst wäre keine Einladung zum Vorstellungsgespräch ausgesprochen worden. Es muss also "vor Ort" etwas schief gegangen sein. Wenn dies häufiger passiert, kann wohl von einem "systematischen" Fehler ausgegangen werden, der analysiert und behoben werden muss. Fehler im Gespräch Zu erwähnen, dass entweder wohlhabende Eltern oder eine gutverdienende Frau das Arbeiten gar nicht nötig machten, ist ein kapitaler Fehler. Wer den Anschein erweckt, dass er sich einen neuen Job eigentlich gar nicht "antun" müsse, verstimmt jene Gesprächspartner, deren finanzielle Lage weniger komfortabel ist. Der Hinweis auf eine weitere Bewerbung, deren Ausgang noch aussteht, ist ebenfalls nicht sehr hilfreich. Manche Bewerber glauben, sich damit für den potenziellen Arbeitgeber noch interessanter zu machen. In Wirklichkeit klingt das eher nach Erpressung oder - was fast noch schlimmer ist - , dass das Angebot nicht der Traumjob ist, auf den man gewartet hat und nun bereit ist, alles zu geben, sondern eben nur die zweite Wahl. Tipp Rekonstruieren Sie nach jedem Vorstellungstermin Ihr Gesprächsverhalten, und überprüfen Sie es auf Unebenheiten in der Selbstdarstellung. Noch konstruktiver fällt die Auswertung aus, wenn, ein Freund oder Bekannter dabei hilft. Dieser bringt die nötige Objektivität auf und kann auf Fehler aufmerksam machen. Nach einer Absage können und dürfen Sie selbstverständlich die Gründe telefonisch erfragen. Meistens bekommen Sie nicht nur eine schonende, sondern vor allem eine für Ihr weiteres Vorgehen hilfreiche Antwort. (red)