Inland
Causa Marcus Omofuma: Haider verurteilt
Kärntner Landeshauptmann hatte Verstorbenen als Drogendealer bezeichnet
Wien - Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ)
hat in erster Instanz ein Zivilgerichtsverfahren in der Causa Marcus Omofuma verloren.
Das Wiener Handelsgericht
stufte Haiders Behauptung,
der bei seiner Abschiebung
ums Leben gekommene Nigerianer sei ein Drogendealer
gewesen, als ehrenrührig und
unwahr ein. Der Prozess war
von Omofumas Hinterbliebenen, vertreten durch den Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger, angestrengt worden. Das
Urteil ist nicht rechtskräftig.
Haider hatte laut Urteilsbegründung im September 1999
im ORF-Radio gesagt: "Ich hätte mir gewünscht, dass ein Regierungsmitglied mal die Frage gestellt hätte, was hat denn
dieser Drogendealer, der da
ums Leben gekommen ist, alles an unseren Kindern verbrochen, denen er die Drogen
verabreicht hat?"
Kein Wahrheitsbeweis
Anwalt Zanger klagte im
Namen von Omofumas Tochter Franziska - sie lebt mit ihrer Mutter in Deutschland -
und bekam nun Recht. Im Urteil, das dem STANDARD vor
liegt, heißt es, die inkriminierte Äußerung stelle "eine Kreditschädigung und eine Ehrenbeleidigung dar." Dass "der
Beklagte (Haider; Anm.) Omofuma nicht namentlich erwähnt hat, schadet nicht, da
der Gemeinte für die Hörer
eindeutig identifizierbar war.
Der Wahrheitsbeweis,
dass Omofuma Drogenhändler gewesen sei, wurde nicht
erbracht." Laut Erstinstanzurteil müsse Haider seine Aussage im Radio widerrufen und
die Prozesskosten der klagenden Partei übernehmen
In einer Woche jährt sich
der Todestag von Marcus
Omofuma zum zweiten Mal.
Der Nigerianer starb am 1.
Mai 1999, nachdem er während
seiner Abschiebung via Flugzeug gefesselt und geknebelt
worden war. Gegen drei Exfremdenpolizisten, die nach
mehrmonatiger Suspendierung inzwischen bei einer anderen Abteilung wieder im
Dienst sind, laufen gerichtliche Voruntersuchungen wegen "Quälens eines Gefangenen mit Todesfolge". Ob es zu
einem Strafprozess kommt,
hängt von einem mit Spannung erwarteten Gerichtsgutachten zur wahrscheinlichen
Todesursache ab. (DER STANDARD, Print- Ausgabe, 24. 4. 2001)