Wien - Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ) hat in erster Instanz ein Zivilgerichtsverfahren in der Causa Marcus Omofuma verloren. Das Wiener Handelsgericht stufte Haiders Behauptung, der bei seiner Abschiebung ums Leben gekommene Nigerianer sei ein Drogendealer gewesen, als ehrenrührig und unwahr ein. Der Prozess war von Omofumas Hinterbliebenen, vertreten durch den Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger, angestrengt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Haider hatte laut Urteilsbegründung im September 1999 im ORF-Radio gesagt: "Ich hätte mir gewünscht, dass ein Regierungsmitglied mal die Frage gestellt hätte, was hat denn dieser Drogendealer, der da ums Leben gekommen ist, alles an unseren Kindern verbrochen, denen er die Drogen verabreicht hat?" Kein Wahrheitsbeweis Anwalt Zanger klagte im Namen von Omofumas Tochter Franziska - sie lebt mit ihrer Mutter in Deutschland - und bekam nun Recht. Im Urteil, das dem STANDARD vor liegt, heißt es, die inkriminierte Äußerung stelle "eine Kreditschädigung und eine Ehrenbeleidigung dar." Dass "der Beklagte (Haider; Anm.) Omofuma nicht namentlich erwähnt hat, schadet nicht, da der Gemeinte für die Hörer eindeutig identifizierbar war. Der Wahrheitsbeweis, dass Omofuma Drogenhändler gewesen sei, wurde nicht erbracht." Laut Erstinstanzurteil müsse Haider seine Aussage im Radio widerrufen und die Prozesskosten der klagenden Partei übernehmen In einer Woche jährt sich der Todestag von Marcus Omofuma zum zweiten Mal. Der Nigerianer starb am 1. Mai 1999, nachdem er während seiner Abschiebung via Flugzeug gefesselt und geknebelt worden war. Gegen drei Exfremdenpolizisten, die nach mehrmonatiger Suspendierung inzwischen bei einer anderen Abteilung wieder im Dienst sind, laufen gerichtliche Voruntersuchungen wegen "Quälens eines Gefangenen mit Todesfolge". Ob es zu einem Strafprozess kommt, hängt von einem mit Spannung erwarteten Gerichtsgutachten zur wahrscheinlichen Todesursache ab. (DER STANDARD, Print- Ausgabe, 24. 4. 2001)