Wien - Markus Omofuma ist erstickt. Ursache für den Tod des Nigerianers sind das Verkleben seines Mundes und die "Fixierung" am Gestühl einer Balkan Air-Maschine bei seiner Abschiebung. - Das am Mittwoch in Wien eingetroffene Gutachten des Münsteraner Rechtsmediziners Bernd Brinkmann lässt Nichts an Deutlichkeit vermissen: Für den deutschen Pathologen ist klar, dass Omofuma beim Versuch, seinen Widerstand gegen die Abschiebung zu brechen, durch Sauerstoffmangel umgekommen ist. Im Verfahren gegen jene drei Fremdenpolizisten, die den Schubhäftling am 1. Mai 1999 auf seinem Flug nach Sofia begleitet haben, kommt diesem jüngsten Gutachten wohl entscheidende Bedeutung zu. Wie Der Standard bereits berichtete, stützt das dritte Dossier zur Causa Omofuma die Expertise eines bulgarischen Pathologen - und es widerspricht dem Gutachten des Wiener Gerichtsmediziners Christian Reiter. Dieser diagnostizierte eine Lungenembolie als Todesursache. Dies ist laut dem deutschen Fachmann jedoch "völlig unspezifisch und untypisch". "Ruhiggestellt" Für Farid Rifaat, den Rechtsanwalt der drei Polizisten, ist aus dem deutschen Gutachten dennoch kein strafrechtlich relevantes, schuldhaftes Verhalten seiner Mandanten abzuleiten. Sie hätten nicht rechtswidrig gehandelt, als sie Omofuma "ruhigstellten": Das Zukleben des Mundes und die Fixierung am Stuhl seien nicht explizit untersagt gewesen. Zudem sei das Verkleben allein noch nicht lebensbedrohlich gewesen: "Da haben viele Umstände zusammengespielt, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Beamten lagen." Letaler Sauerstoffmangel An seinem Tod, so Rifaat weiter, sei Omofuma im Grunde selber Schuld gewesen, weil er sich derart stark gegen seine Abschiebung gewehrt habe, dass es zu dem letalen Sauerstoffmangel gekommen sei. Würden allenfalls Dritte zur Verantwortung gezogen, müssten dies die Crewmitglieder der Balkan Air und nicht die Fremdenpolizisten sein. Juristisch gesehen müsste das Verfahren laut Rifaat nach diesem Gutachten "eigentlich eingestellt werden". Wegen der "starken medialen und politischen Komponente des Falles" könne es aber zu einer Anklage kommen. "Falsches Gutachten" Für Georg Zanger, den Anwalt der Familie Omofuma, steht indes nun endgültig ein direkter kausaler Zusammenhang zwischen der Handlungen der Beamten und dem Erstickungstod des Schubhäftlings fest: "Damit ist das falsche Gutachten vom Professor Reiter endlich vom Tisch." An eine Anklage der drei Beamten Wegen Totschlages glaubt Zanger - im Gegensatz zu seinem Kollegen Rifaat - nicht. "Da kommt es sicher zu einer Anklage wegen einer vorsätzlichen Tat." (DER STANDARD Print-Ausgabe, 3. 5. 2001)