Wien - "Restrukturierung des Hauptverbandes" heißt das Konzept, das Gesundheitsstaatssekretär Reinhart Waneck (F) in Abstimmung mit Sozialminister Herbert Haupt (F) in Auftrag gegeben hat. Es beinhaltet tief greifende Reformen, gibt dem Sozialminister das Ernennungsrecht für einen "Aufsichtsrat" und ein indirektes Bestellungsrecht für einen künftigen Generaldirektor. Die Sozialpartner sollen nur mehr beratend wirken, bisher bestimmende Gremien wie das Präsidium werden aufgelöst. Die Vorteile ihres Modells sehen die Experten in "klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten statt Verschachtelungen und Interessenskollisionen". Controlling und Interne Revision Kompetenzen ließen sich klar definieren, eine entscheidungs- und handlungsfähige Organisation würde laut dem Konzept entstehen, die sich an privatwirtschaftlichen Führungsprinzipien orientiert, ohne den Gedanken der Selbstverwaltung aufzugeben. Verbandsvorstand und Verbandspräsidium würden abgeschafft, entscheiden soll künftig - der vom Sozialminister bestellte - Generaldirektor mit drei Stellvertretern (Unfall- und Krankenversicherung, Pensionsversicherung, interne Dienstleistungen). Beraten sollen Arbeiter-, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer. Controlling und Interne Revision sollen in die Generaldirektion eingegliedert werden. Funktionäre im "Aufsichtsrat" (Hauptverbandsausschuss) und in der Generaldirektion werden entkoppelt von Funktionen bei Sozialversicherungsträgern. Teil einer Task Force Diese Reform soll - so die Autoren der Konzepte - mit einer eigenen ASVG-Novelle umgesetzt werden. Erstellt wurde die Studie von der Arbeitsgruppe Robert Bauer, Wolfgang Huber, Wolfgang Popp. Sie ist Teil der Task Force "Restrukturierung des Hauptverbandes". Einleitend betonen die Autoren, dass eine dringende Reform des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger notwendig sei, da sonst die Qualität des österreichischen Gesundheitswesens nicht mehr gewährleistet werden könne. Die Struktur des Hauptverbandes sei durch Interessenkonflikte geprägt, da wesentliche Entscheidungsträger auch Funktionen außerhalb und innerhalb des Hauptverbandes einnehmen, die oft unterschiedliche Ziele verfolgen würden. Selbstverwaltung sollte nicht automatisch Selbstkontrolle Selbstverwaltung sollte nicht automatisch Selbstkontrolle bedeuten, so die Autoren. Aus diesem Grund sollte ein Hauptverband-Ausschuss (Aufsichtsrat) von elf Personen bestellt werden (je vier Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter, zwei Vertreter des Sozialministeriums, ein Vertreter des Finanzministeriums), die vom Sozialminister bestellt werden. Dieser Ausschuss wiederum bestellt eine Generaldirektion, die aus vier Personen besteht, einem Vorsitzenden, einem Leiter für die Pensionsversicherung, einem für die Krankenversicherung sowie Unfallversicherung sowie einem Leiter für Dienstleistungen. Es wird eine Verbandskonferenz gebildet, die die Generaldirektion beraten soll. Der Hauptverband-Ausschuss soll Ziele definieren, Direktoren des Hauptverbandes bestellen und umfassende Kontrollrechte wahrnehmen. Die Direktoren des Hauptverbandes sind verantwortlich für Strategie, Synergie, Koordination, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Bestellung der Sozialversicherungsdirektoren mit Zustimmung des Hauptverbands-Ausschusses. Den Direktoren der Sozialversicherungsträger obliegt die operative Führung der verschiedenen Sparten im Rahmen der Selbstverwaltung. Zur Diskussion gestellt wird auch die Einführung von Sanktionsmechanismen wie etwa in der Schweiz. Der Hauptverband-Ausschuss löst die heutige Form der "Verbandskonferenz" ab und orientiert sich in den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeit am Aktienrecht sowie an Vorbildern der "staatsnahen" Industrie. Bures lehnt Waneck-Papier entschieden ab SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures lehnt das heute bekannt gewordene "Waneck-Papier", in dem ein radikaler Umbau des Hauptverbands vorgeschlagen wird, entschieden ab. Der Kern dieses Papiers, das laut Bures von "Vertrauten des FPÖ-Wirtschaftssprechers Thomas Prinzhorn" erstellt worden sei, liege in der Abschaffung der Selbstverwaltung und der Mitbestimmung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern. Bures kündigte entschiedenen Widerstand an, wenn der Sozialminister dieses Papier tatsächlich umsetzen wolle. Die SPÖ-Bundesgeschäftsführerin erinnerte in einer Aussendung daran, dass Sozialminister Herbert Haupt noch vor wenigen Wochen das Ernennungsrecht für das Präsidium habe abtreten wollen, wie dies in einem Reformkonzept der Sozialpartner vorgeschlagen worden war. (APA)