Wien - Der Gynäkologe Johannes Huber, Chef der von Kanzler Wolfgang Schüssel ins Leben gerufenen, allerdings noch nicht vollständig besetzten "beratenden Kommission für bioethische Zukunftsfragen", fordert die Freigabe der Forschung an Embryonen, die bei künstlichen Befruchtungen "übrig bleiben". Der als "Hormonpapst" bezeichnete Huber, der in der Stammzellenforschung tätig ist, fordert im Gespräch mit dem STANDARD die Änderung der entsprechenden Bestimmungen im Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG). Einen ähnlichen Vorstoß zur Änderung des deutschen Embryonenschutzgesetzes hatte vor wenigen Tagen die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) vorgenommen. Huber sieht im österreichischen Gesetz "zwei Katastrophen": In Paragraph 9 (1) wird festgehalten, dass entwicklungsfähige Zellen "nicht für andere Zwecke als für medizinisch unterstützte Fortpflanzungen verwendet werden" dürfen. In Paragraph 17 (1) ist festgelegt, dass Samen und Eizellen sowie entwicklungsfähige Zellen "nur ein Jahr aufbewahrt werden" dürfen. Aus diesen "zwei Katastrophen" ergäben sich zwei Probleme: Einerseits würden damit Patientinnen benachteiligt, die auf eine künstliche Befruchtung warten, weil an ihnen eine Krebsbehandlung vorgenommen wird. Solche Fälle seien sehr häufig, und wenn die Strahlen- oder Chemotherapie länger als ein Jahr dauere, müssten die Embryonen laut FMedG vernichtet werden, ehe sie der Frau eingepflanzt werden können. Aber auch wenn man, was Huber fordert, die Frist auf fünf Jahre ausdehnte, entginge man dem zweiten Problem nicht: dem Zwang zur Vernichtung der Embryonen und damit der für die medizinische Forschung so wichtigen embryonalen Stammzellen. Huber hält es "ganz klar für das kleinere Übel, die Embryonen zu Forschungszwecken heranzuziehen als zu vernichten". Über den Weg der Forschung könnten diese Embryonen einen Nutzen stiften, sagt Huber, der auch Theologe ist, "vernichten wäre unethisch". Eine weitere Alternative bestünde für Huber in der Freigabe dieser Embryonen zur Adoption. Nach geltendem Recht entspräche das allerdings einer - verbotenen - "Leihmutterschaft". Michael Fleischhacker - DER STANDARD, Print-Ausgabe vom10.5.2001