Die so genannte "Vollrechtsfähigkeit" soll die Universitäten in ungefähr zwei Jahren als "Anstalten öffentlichen Rechts" in die Autonomie entlassen. Sie bringt einen starken Rektor, dafür aber eine Einschränkung der inneruniversitären Mitbestimmungsmöglichkeiten. Die Unis werden für Personal und Budget selbst zuständig sein, das Ministerium bleibt Aufsichtsorgan. Den ersten Anstoß dafür gab Exwissenschaftsminister Erhard Busek mit dem "UOG 93". Die genaue neue Struktur steht noch nicht fest. Die Vorstellungen der Universitäten wurden in einem Buch veröffentlicht: Stefan Titscher, Georg Winckler u. a.: Universitäten im Wettbewerb. Rainer Hampp Verlag, München, 2000 (DerStandard,Print-Ausgabe,16.5.2001,mon)