Detroit - Der Automobilkonzern Ford hat gegen einen Krankenpfleger geklagt, der geheime Firmendokumente auf seiner privaten Website veröffentlicht hatte. Ein Bundesgericht in Detroit wies die Klage jetzt ab. Das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit war für die Begründung des Urteils ausschlaggebend. In einem Grundsatzurteil gestand Richterin Nancy Edmunds dem 32-jährigen Beklagten Robert Lane das Recht zu, auch weiterhin Ford-Firmenmaterial via Internet zugänglich zu machen. Die Richterin gab dem Recht auf Meinungsfreiheit den Vorzug vor dem Recht auf geistiges Eigentum und stellte zudem private Web-Seiten rechtlich auf eine Stufe mit den traditionellen Medien. "Es gibt jetzt keinen Unterschied mehr zwischen Zeitungen und dem Internet", kommentiert Robert O'Neil das Urteil, Rechtsprofessor an der Universität von Virginia in Charlottesville: "Was wir hier erlebt haben, ist die Anpassung eines Gesetzes an das neue digitale Medienzeitalter." Seit Jahren schwelte der Streit zwischen Robert Lane und der Ford Motor Company. Bereits 1998 hatte der Krankenpfleger eine erste Web-Seite über Ford ins Netz gestellt, zunächst allerdings nur mit bekannten Einzelheiten über den neuen Mustang. Kurze Zeit später tauchten dann aber die ersten als "streng geheim" klassifizierten Firmendokumente unter der Netz-Adresse http://www.blueovalnews.com auf. Material, das Lane nach eigenen Angaben anonym zugespielt bekommen hat. (pte)