Netzpolitik
USA: Private Website genießt Schutz des Presserechtes
Ford verliert Klage gegen privaten Website-Betreiber
Detroit - Der Automobilkonzern Ford hat gegen einen
Krankenpfleger geklagt, der geheime Firmendokumente auf seiner privaten Website
veröffentlicht hatte. Ein Bundesgericht in Detroit wies die Klage jetzt ab. Das Recht auf
Meinungs- und Pressefreiheit war für die Begründung des Urteils ausschlaggebend.
In einem Grundsatzurteil gestand Richterin Nancy Edmunds dem 32-jährigen Beklagten
Robert Lane das Recht zu, auch weiterhin Ford-Firmenmaterial via Internet zugänglich zu
machen. Die Richterin gab dem Recht auf Meinungsfreiheit den Vorzug vor dem Recht auf
geistiges Eigentum und stellte zudem private Web-Seiten rechtlich auf eine Stufe mit den
traditionellen Medien. "Es gibt jetzt keinen Unterschied mehr zwischen Zeitungen und dem
Internet", kommentiert Robert O'Neil das Urteil, Rechtsprofessor an der Universität von
Virginia in Charlottesville: "Was wir hier erlebt haben, ist die Anpassung eines Gesetzes an
das neue digitale Medienzeitalter."
Seit Jahren schwelte der Streit zwischen Robert Lane und der Ford Motor Company.
Bereits 1998 hatte der Krankenpfleger eine erste Web-Seite über Ford ins Netz gestellt,
zunächst allerdings nur mit bekannten Einzelheiten über den neuen Mustang. Kurze Zeit
später tauchten dann aber die ersten als "streng geheim" klassifizierten Firmendokumente
unter der Netz-Adresse
http://www.blueovalnews.com
auf. Material, das Lane nach
eigenen Angaben anonym zugespielt bekommen hat. (pte)