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Die äußerst turbulente Begutachtungsphase für das ORF-Gesetz sowie das Privatfernsehgesetz ist am Montag zu Ende gegangen. Die zuständigen Beamten im Bundeskanzleramt warteten noch bis zuletzt auf das Eintrudeln von Stellungnahmen. Ungefähr 15 sind bereits beim Verfassungsdienst eingelangt, man gehe aber davon aus, dass der heutige Tag "noch genutzt wird", hieß es auf APA-Anfrage. Für das Einarbeiten von Vorschlägen steht nun ein enges Zeitbudget zu Verfügung. Der Regierungsfahrplan sieht vor, im Ministerrat Ende Mai oder Anfang Juni die Regierungsvorlagen abzusegnen. Besondere Anliegen Am letzten Tag der Begutachtungsfrist hat auch der Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen in der Wirtschaftskammer Österreich zu den Entwürfen für das ORF-Gesetz und das Privatfernsehgesetz Stellung genommen. Die so genannte "Cross Promotion" sowie die Möglichkeit für Privatradios, im ORF zu werben, ist dabei der Berufsgruppe Privatradios ein besonderes Anliegen. ORF-interne Imagewerbung - etwa Ö3-Spots im Fernsehen - sollte in die Gesamtwerbezeit von 42 Minuten eingerechnet werden, fordern die Privatradiobetreiber, Programmhinweise dagegen sollten wie gewohnt gehandhabt werden. Im Rahmen der Bestimmung für Werbung von Printmedien im ORF sollte verankert werden, dass Werbezeiten im ORF für Privatradios "genauso nichtdiskriminiatorisch möglich sein" müsse wie für Printmedien. Darüber hinaus spricht sich die Berufsgruppe Privatradios zwar dafür aus, die finanzielle Ausstattung der ORF-Landesstudios "nachhaltiger festzuschreiben", betont aber gleichzeitig: "Eine Verknüpfung des Bestandes von Landesstudios mit der Zulassung von Sonderwerbeformen lehnen wir jedoch als sachlich unrichtig ab." Probleme Datenschutzrechtliche Probleme sieht die Berufsgruppe Telekommunikation bei der geplanten Direktwahl von sechs Mitgliedern des Publikumsrats, da die Teilnehmernummern der Gebührenzahler dem Fernmeldegeheimnis unterlägen. Die Berufsgruppe Kabel-TV kritisiert in ihrer Stellungnahme zum Privatfernsehgesetz die "must carry"-Regelung für das bundesweite Privat-TV, die besagt, dass Kabelnetzbetreiber dessen Programm in ihr Sortiment aufnehmen müssen. Bisher galt diese Bestimmung für die ORF-Programme. (APA)