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APA / Robert Jaeger
Wien (APA) - Österrreich ist im Vergleich zu allen anderen EU-Ländern der Gewinner der Ostöffnung. Bezogen auf die Einwohnerzahl ist Österreich der erfolgreichste Direktinvestor in den osteuropäischen Ländern. Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs wurden bereits 100 Mrd. S (7,27 Mrd. Euro) in die ost- und mitteleuropäischen Länder investiert, betonte am Montag Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein beim ÖVP-Zukunftsgespräch zum Thema "Angst vor der Konkurrenz? Arbeits- und Wirtschaftsstandort Österreich und die EU-Erweiterung", an dem auch die VP-Delegationsleiterin im EU-Parlament, Ursula Stenzel, die ungarische Botschafterin Barsi-Pataky, der Vorarlberger AK-Präsident Josef Fink und der stellvertretende Generaldirektor der RZB, Josef Fink, teilnahmen. Derzeit, so Bartenstein, würden 16 Prozent des österreichischen Handelsvolumens mit den mittel- und osteuropäischen Ländern abgewickelt. Das Importwachstum betrug im Vorjahr plus 27,7 Prozent auf rund 129 Mrd. S und habe sich damit gegenüber 1989 verdoppelt. Das Handelsbilanzaktivum gegenüber diesen Ländern beträgt 27 Mrd. S. Arbeitskräfte gesucht Bartenstein glaubt nicht, dass der Migrationsdruck sehr stark sein werde. Dies sei mit den aktuellen Arbeitsmarktdaten zu belegen. Österreich habe mit einer Arbeitslosenrate von knapp über 3 Prozent praktisch Vollbeschäftigung und brauche Arbeitskräfte. In Deutschland gebe es mit einer Arbeitslosigkeit von 8 Prozent und einem doppelt so hohen Wert in den neuen Bundesländern eine ganz andere Situation. Es sei daher unverständlich, dass die Gewerkschaft und die Arbeiterkammer so bremsen und eine volle Freizügigkeit erst zulassen wollen, wenn die Beitrittswerber 80 Prozent des österreichischen Lohnniveaus erreicht haben. Diese Forderung sei nicht praktikabel und bedeute eine Verschieben auf "den St.Nimmerleins-Tag", sagte Bartenstein. Da Österreich und Deutschland im Positiven wie auch im Negativen von der Osterweiterung am stärksten betroffen sein werden, sei es wichtig dass im Rahmen der siebenjährigen Übergangsfrist parallel zur Arbeitnehmerfreizügigkeit flankierende Maßnahmen ergriffen werden. (APA)