Noch ist es nicht so weit, aber angesichts der zunehmenden Relevanz des Internets auch in der Kommunikation zwischen Staat und Bürger wird sich die Frage wohl bald einmal stellen, ob "e-voting", also die elektronische Wahl mittels PC oder Handy zulässig ist. Univ.Ass. Klaus Poier (Uni Graz) beschäftigte sich Freitag bei der Tagung der Österreichischen Juristenkommission in Weißenbach mit diesem Thema und kam zu dem Schluss: Für die allgemeinen Wahlen wäre eine Verfassungsänderung nötig. Problem: Geheimes und persönliches Wahlrecht Schließlich sind für allgemeine Wahlen - z.B. Nationalrats-, Landtags- oder Bundespräsidentenwahl - in der Verfassung die Grundsätze der geheimen und persönlichen Wahl verankert. Wenn nun bei elektronischen Wahlen der Wähler auch elektronisch identifiziert wird, würde das ebenso wenig diese Grundsätze erfüllen wie die Wahl an einem Ort (zu Hause vor dem PC), wo die Geheimhaltung nicht staatlich gewährleistet werden kann. Also wäre eine Verfassungsänderung nötig, meinte Poier. (apa)