Wien - Mit neun Schuldsprüchen ist am Mittwochnachmittag im Wiener Landesgericht der so genannte Wiener Baukartell-Prozess in erster Instanz zu Ende gegangen. Der Schöffensenat verhängte über die bei mehreren großen Bauunternehmen beschäftigten Manager nach dem Kartellgesetz bedingte Haftstrafen zwischen fünf und neun Monaten sowie unbedingte Geldstrafen von bis zu 300.000 Schilling. Die haftungsbeteiligten Firmen wurden zu Geldbußen zwischen 400.000 und 700.000 Schilling verurteilt. Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig.Bieter Absprachen Die neun Beschuldigten hätten als Vertreter ihrer Firmen von 1991 bis Ende 1997 als "Organe eines Kartells" gesetzlich nicht vorgesehene Bieter-Absprachen getroffen und so unter anderem höhere Scheinanbote gelegt, so Richter Gerhard Pohnert in der Urteilsbegründung. Diese hätten darauf abgezielt, "die Preise der Beteiligten zu steigern, jedenfalls nicht zu senken". Die teilweise sehr prominenten Unternehmen wurden nicht nur zu den im Kartellgesetz vorgesehenen Geldbußen verurteilt. Sie haften darüber hinaus auch jeweils für jene Summe, zu der die einzelnen, ihnen zuzurechnenden Manager zusätzlich zu den bedingten Haftstrafen "verdonnert" worden sind. Mit einer Ausnahme meldeten die Beschuldigten unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Ein Manager bat um Bedenkzeit. Existiert Baukartell noch immer? Peter Pilz, der den Baukartellprozess ins Rollen gebracht hatte, äußerte sich zu dem Urteil folgendermaßen: "Meine Befürchtung ist, dass es dieses Kartell noch immer gibt. Wir werden uns das ganz genau anschauen." Es gehe nicht um die Inhaftierung von Managern, sondern um das System. Nach Pilz gehöre das System grundlegend geändert. Dazu werde man im Parlament auch eine Novellierung des Strafrechts anstreben. Weiters sollten die Hintergründe untersucht werden. (APA)