Das Oberlandesgericht Köln hat dem Online-Anbieter PrimusOnline Rabattverkäufe untersagt. Das so genannte Powershopping-Modell, bei dem ein Produkt billiger wird, je mehr Käufer sich dafür interessieren, verstoße in der vorliegenden Ausgestaltung gegen den lauteren Wettbewerb, berichtete ein OLG-Sprecher am Dienstag in Köln. So sei es nicht gestattet, Produkte in verschiedenen Preisstufen anzubieten. "Sittenwidriges Ausnutzen der Spiellust" In seiner Urteilsbegründung bezeichnete das Gericht die Verkaufsform von PrimusPowershopping als sittenwidriges "Ausnutzen der Spiellust" sowie "übertriebenes Anlocken" der Kunden. Dabei sei der Benutzer dem Risiko ausgesetzt, eine Ware nicht zu erhalten oder den höheren Preis einer anderen Preisstufe akzeptieren zu müssen. Daher sei der Vorwurf der Sittenwidrigkeit gerechtfertigt. "Firmensitz ins Ausland verlegen statt Urteil akzeptieren" PrimusOnline will das Urteil nicht akzeptieren. "Wenn wir uns beugen, könnten wir unseren Kunden nicht mehr die günstigsten Preise anbieten", sagte der Geschäftsführer von PrimusPowershopping, Bassam Doukmak. Eher werde man den Firmensitz ins Ausland verlegen als den Richterspruch umzusetzen. Zudem hoffe man nun auf ein für PrimusOnline positives Grundsatzurteil des deutschen Bundesgerichtshofes. (APA/dpa)