Der von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinienentwurf für ein Tabak-Werbeverbot wird vom Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) entschieden abgelehnt. VÖZ-Präsident Max Dasch hat daher Gesundheitsminister Herbert Haupt (F) in einem Schreiben ersucht, "an der bisher von der österreichischen Bundesregierung konsequent vertretenen Ablehnung einer derartigen Richtlinie festzuhalten", teilte der VÖZ am Freitag in einer Aussendung mit. Verbot sei ein Eingriff in Meinungs- und Pressefreiheit Das beabsichtigte Tabak-Werbeverbot sei ein unzulässiger Eingriff in das verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit, so die Argumentation des Verbands. "Das Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst selbstverständlich auch das Recht auf Werbefreiheit als wesentliche Grundlage einer freien Marktwirtschaft", betonte Dasch in seinem Brief an Minister Haupt. Der VÖZ habe stets den Standpunkt vertreten, "dass für ein Produkt, das legal hergestellt, legal vertrieben und legal konsumiert werden kann, und das ist bei Tabakerzeugnissen der Fall, ebenso Werbung legal sein muss". Das angestrebte Tabak-Werbeverbot stehe zudem in einem "unauflösbaren Gegensatz" zur praktizierten Gemeinschaftspolitik: Diese habe nicht nur den Rückzug der Gemeinschaft aus dem Tabaksektor explizit ausgeschlossen, sondern würde sogar die Rohtabakerzeugung im EU-Raum gezielt fördern. Über das Problem der Glaubwürdigkeit hinaus sei das geplante Verbot "weder eine geeignete noch angemessene Maßnahme, die von der Kommission unter dem Vorwand von Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt verfolgten Gesundheitsziele zu erreichen". "In sich widersprüchliche Pläne" Aus diesen Gründen, so Dasch, spreche sich der VÖZ entschieden gegen die neuen und "in sich widersprüchlichen Pläne" der Europäischen Kommission zum Verbot der Tabakwerbung aus". Man hege außerdem die Sorge, dass diesem Schritt noch andere schwerwiegende Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit folgen könnten, die weitreichende Konsequenzen für die nationale Wirtschaft und für die österreichische Medienlandschaft haben könnten. "Denn wenn Werbeverbote die wirtschaftliche Existenz von Verlagen beeinträchtigen, wird nicht zuletzt auch die für die Demokratie unverzichtbare Meinungsvielfalt gefährdet", so Dasch weiter. Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Werbung für bestimmte Produkte solle gemäß dem Subsidiaritätsprinzip im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten liegen: "Wir sind der Meinung, dass die österreichische Rechtslage auf diesem Gebiet ausreichend ist und es keiner EU-Richtlinie bedarf. Seit dem Tabakgesetz 1995 ist bekanntlich die Tabakwerbung bereits stark eingeschränkt, konkret ist die Werbung für Tabakerzeugnisse in Printmedien seither auf eine Seite pro Ausgabe beschränkt", heißt es im Schreiben an den Gesundheitsminister. (APA)