Noch sind entscheidende Details der neuen Abfertigungsregelung offen - aber schon bemüht sich ÖAAB-Chef Werner Fasslabend darum, dem Arbeitnehmerflügel der ÖVP die Urheberrechte der Reform zu sichern. Das ist legitim - aber es verpflichtet auch, nicht mehr hinter das Versprochene zurückzugehen: Abfertigung für alle - und keine automatische Umwandlung der Abfertigung in eine Zusatzpension. Nur wenn die Wahlfreiheit zwischen der Auszahlung der Abfertigung und der Inanspruchnahme einer Zusatzpension sichergestellt ist, werden die gewerkschaftlichen Befürchtungen entkräftet sein. Der ÖGB fürchtet ja, dass eine "zweite Säule" der Pension künftige Verschlechterungen in der gesetzlichen Pensionsversicherung als "erträglich" legitimieren könnte. Noch schwerer wiegen die Bedenken der Wirtschaftskammer (und des Wirtschaftsflügels der ÖVP): Hier hat sich die Arbeitnehmersicht noch nicht durchgesetzt, nach der die Abfertigungen nur einen Lohnbestandteil darstellen, der eben später ausbezahlt wird. Das hat in der Praxis bedeutet, dass für kürzere Arbeitsverhältnisse überhaupt nie Ansprüche entstanden sind. Da Job-Hoppen längst nicht mehr nur im Tourismus üblich ist, sind immer größere Gruppen von Beschäftigten um den Lohnbestandteil Abfertigung umgefallen. Bei Selbstkündigung wollten die Unternehmer schon gar nichts von einem Abfertigungsanspruch wissen - nun soll er in einem "Rucksack" zum nächsten Arbeitgeber (beziehungsweise dessen Abfertigungskasse) mitgenommen werden können. Wenn die Wirtschaft zustimmt. Maßstab für Fasslabends Erfolg wird aber nicht nur seine Ankündigung sein, sondern ob die Praxis wirklich alle erfasst: Gelingt es, Hunderttausende "alte" Abfertigungsansprüche aus bestehenden Arbeitsverträgen in das neue System überzuleiten? (DER STANDARD, Print, 16.6.2001)