Wien - Im Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sind jene Beiträge aufgeschlüsselt, die die einzelnen Gebietskörperschaften zur Erreichung des gesamtstaatlichen Nulldefizits 2002 zu erbringen haben. Für die Bundesländer sind dies 0,75 Prozent des Bruttoinlandsprodukts oder 23,5 Mrd. S. Dem Bund sind Defizite im selben Ausmaß gestattet, die Gemeinden müssen insgesamt ausgeglichen bilanzieren. Sanktionen soll es für den Fall geben, dass einer der Partner seine Ziele nicht erreicht. Die Entscheidung, ob Sanktionen verhängt werden sollen oder nicht, fällt ein Schiedsgremium in dem Bund und Länder bzw. Gemeinden mit jeweils zwei Stimmen vertreten sind. Im Klartext bedeutet das, dass der jeweilige "Budgetsünder" den Sanktionen selbst zustimmen müsste. Im Fall der Bundesländer soll sicher gestellt sein, dass das betroffene Bundesland selbst nicht im Gremium sitzt. Die Sanktionen sollen zumindest ein Fixum von acht Prozent des jährlichen Stabilitätsbeitrags des jeweiligen Bundeslandes betragen. Durch einen variablen Anteil können die Strafzahlungen auf bis zu 15 Prozent steigen. Ein Mal in vier Jahren soll es den Vertragspartnern allerdings gestattet sein, ihr Budgetziel zu unterschreiten und später auszugleichen. Beim Bund beträgt dieser Rahmen 0,25 Prozent, bei den Ländern dürfen also 0,15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und bei dem Gemeinden 0,1 Prozent unterschritten werden. Außerdem wurden bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern umfangreiche Ausnahmeregelungen beschlossen: Sollte etwa die Ausgliederung einzelner Länderfonds von der EU nicht als Maastricht-konform anerkannt werden, obwohl die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Grundsätze eingehalten wurden, werden demnach keine Sanktionen fällig. Daran will Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F) ohnehin nicht glauben. "Wir machen nichts als das, was andere Länder auch tun", meinte Grasser am Montag angesprochen auf Befürchtungen, das Eurostat könnte seine bisher liberale Spruchpraxis in dieser Frage ändern. Ein Punkt, an dem sich die Ländervertreter in letzter Zeit besonders gestoßen hatten, war der Paragraf 27/7 des Finanzausgleichsgesetzes. Darin ist festgehalten, dass die Länder, sollten sie bis Jahresende keinen Stabilitätspakt ratifizieren, eine monatliche "Kaution" von 54,9 Mill. S (Burgenland) bis 395,5 Mill. S (Wien) zu hinterlegen haben. Die Länder fordern die Streichung dieses Paragraphen unmittelbar nach Ratifizierung des Stabilitätspaktes. Grasser soll dies in den entsprechenden Verhandlungen bereits zugesagt haben. (APA)