Ein neunköpfiger "Übergangsausschuss" zur "Unterstützung des Generalintendanten während der Übergangsphase vom alten zum neuen ORF-Gesetz" wurde vom ORF-Kuratorium bei seiner Sitzung am Mittwoch eingesetzt. Der entsprechende Antrag wurde von den Kuratoren Andreas Khol (ÖVP-Klubobmann), Peter Westenthaler (FPÖ-Klubobmann) sowie Stefan Schennach (Mediensprecher der Grünen) gestellt. Beschlossen wurde auch ein Sonderkuratorium am 20. Juli, das sich mit dem Publikumsrat, der als erstes ORF-Gremium neu konstituiert werden muss, beschäftigen soll. Die SPÖ würde es bevorzugen, wenn dieser Ausschuss nach der Verabschiedung des Gesetzes im Parlament eingesetzt würde, erklärte SPÖ-Abgeordneter und Kurator Peter Schieder am Rande der Sitzung. Eine Teilnahme am Ausschuss erachte er aber durchaus als sinnvoll, "wenn er gesetzeskonform ist und nicht in die Rechte des Kuratoriums und des Generalintendanten eingreift". Die Gremiumsmitglieder Der Antrag wurde mit 23 Pro-Stimmen und neun Enthaltungen, aber keiner Gegenstimme, angenommen. Mitglieder des Gremiums sollen der Kuratoriumsvorsitzende Leopold März, die Vorsitzenden des Programm- sowie des Finanzausschusses Helmut Mödlhammer und Peter Schieder, ihre Stellvertreter Karl Brandstätter und Helga Rabl-Stadler sowie die Kuratoren Georg Pammer, Klaus Pekarek, Stefan Schennach und Gert Seeber sein. Die drei Kuratoren hielten in ihrem Antrag weiters fest, dass trotz einer möglichen parallen Gesetzeslage - Teile des neuen ORF-Gesetzes sollen bereits mit 1. August 2001 in Kraft treten - der ORF-Generalintendant und das Kuratorium "alle Rechte und Pflichten" des alten Rundfunkgesetzes haben. "Insbesondere sind von den jeweils zuständigen Organen alle bis zum Ende des Jahres notwendigen Entscheidungen zur Vorbereitung der Geschäfte des ORF in den kommenden Jahren zu treffen", wird weiters betont. In den vergangenen Wochen waren Bedenken laut geworden, ob die ORF-Führung in Schlüsselfragen wie etwa des Finanzplans und des Programmschemas für das nächste Jahr überhaupt entscheidungsfähig sei. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramt habe dazu in einem Gutachten festgestellt, dass eine Änderung der Gesetzeslage mit Jahreswechsel nichts an der nach dem alten Recht "geltenden Verpflichtung" ändere. Schennach: "Das Ganze landet mit Sicherheit vor dem Verfassungsgerichtshof" Der Knackpunkt bei der Konstituierung des Publikumsrates, nämlich die Direktwahl von sechs Mitgliedern durch die ORF-Hörer und -Seher, soll zwar bei der Sitzung im Juli im Mittelpunkt stehen, beschäftigte aber bereits am Mittwoch das Kuratorium. Mit welchem Verfahren diese Direktwahl durchgeführt wird, ist nämlich noch unklar. "Das Ganze landet mit Sicherheit vor dem Verfassungsgerichtshof", zeigte sich Schennach bereits jetzt überzeugt. (APA)