Wien - Eine auch personell tiefgreifende Änderung von der derzeitigen Spitze des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger abwärts wird die von der ÖVP-FPÖ-Regierung geplante Reform mit den vorgesehenen Unvereinbarkeitsbestimmungen bringen. Demnach wäre keiner der heute aus 30 Personen bestehenden Funktionäre des Hauptverbands mehr in einem neuen Spitzengremium vertreten. Allerdings wurde noch Donnerstag vormittag versucht, eine "Entschärfung" der Unvereinbarkeitsbestimmungen dahin gehend zu erreichen, dass die "de facto Ausschließung ganzer Gruppen auf die notwendige Praktikabilität wieder zurück geführt wird", hieß es seitens der Sozialpartner. Die Unvereinbarkeitsbestimmung sieht laut Antrag der Regierungsparteien vor, dass Mitglieder des Nationalrats, des Bundesrats, eines Landtags, der Bundesregierung, einer Landesregierung oder Beschäftigte einer politischen Partei nicht Mitglieder der Hauptversammlung, des Verwaltungsrats, der Geschäftsführung oder der Controllinggruppe sein dürfen. Außerdem dürfe kein Mitglied eines Verwaltungskörpers des Hauptverbandes gleichzeitig einem anderen Verwaltungskörper des Hauptverbands als stimmberechtigtes Mitglied angehören. Und schließlich sind die Obmänner oder Obmannstellvertreter eines dem Hauptverband angehörenden Versicherungsträgers ebenso wie die leitenden Organe kollektivvertragsfähiger Körperschaften und Vereine von einer Bestellung zum Präsidenten, Vizepräsidenten oder zum Mitglied der Geschäftsführung ausgeschlossen. Für die FPÖ von Vorteil Dies würde bedeuten, dass neben Präsident Hans Sallmutter (S) und seinen beiden Vizepräsidenten Helmut Oberchristl (S) und Manfred Gründler (V) auch der Obmann der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Karl Donabauer (V), keine "Zutrittsberechtigung" mehr für den Verwaltungsrat haben werden. Das neue Präsidium wird künftig aus zwei Personen bestehen - einem Arbeitnehmervertreter und einem Dienstgebervertreter, womit ein Arbeitnehmervertreter gestrichen wird. Der neue Verwaltungsrat soll aus 14 Personen bestehen. Je sechs werden von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite entsendet, zwei vom Seniorenrat. Neu ist, dass im Spitzengremium auch die drei stimmenstärksten Fraktionen im satzungsgebenden Organ zumindest mit je einem Mitglied vertreten sein müssen. Dies wäre vor allem für die FPÖ von Vorteil. Mit dieser Regelung ist auch das AK-Ergebnis als Basis für die Besetzung nur noch zu einem geringen Teil relevant. Noch im Jahr 2000 hatte die Regierung festgelegt, dass für die Besetzung des Hauptverbandes das AK-Wahlergebnis heranzuziehen sei. Im Mai 2000 hatten beim damaligen Urnengang die FSG 57,5 Prozent erhalten, der ÖAAB 26,2 Prozent und die Freiheitlichen Arbeitnehmer 9,7 Prozent. Damit war kein FP-Vertreter bisher vertreten. Insgesamt besteht die Verbandskonferenz aus 27 Personen, unter ihnen befinden sich auch die drei Präsidiumsmitglieder. Die Verbandskonferenz - sie tagt mindestens vier mal jährlich - entsendet dann sieben ihrer Mitglieder in den Verbandsvorstand, der aus zehn Mitgliedern besteht. Die restlichen drei sind die Mitglieder des Präsidiums, die der Sozialminister ernennt. Im Verbandsvorstand gibt es derzeit sechs SPÖ-Mitglieder und vier ÖVP Mitglieder. In der Verbandskonferenz, die aus 24 Mitgliedern (ohne die Präsidenten) besteht, sind 14 der SPÖ und zehn der ÖVP zugeordnet. (APA)