Klagenfurt - Am Landesgericht Klagenfurt wurde Donnerstag Nachmittag eine vom Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider (FP) gegen den SP-Landtagsabgeordneten und Zentralbetriebsrat der Kärntner Landesspitäler, Gebhart Arbeiter (55), und die "Kleine Zeitung" eingebrachte Privatanlage abgewiesen und Haider zum Kostenersatz bestimmt. Seine Rechtsvertreterin meldete dagegen Berufung an. Arbeiter hatte im Verlaufe seines Medienprozesses im Zusammenhang mit einem von ihm verwendeten Goebbels-Zitat erklärt: "Haider ist deshalb so erfolgreich, weil er mit Parolen des Dritten Reiches, insbesondere jenen von Propagandaminister Goebbels, agiert." Er wurde von Richter Helmut Kaiser vom Vorwurf der Ehrenbeleidigung freigesprochen. Die "Kleine Zeitung" wurde vom Landeshauptmann geklagt, weil sie in ihrer Ausgabe vom 4. März 2000 darüber berichtet hatte. Die von Haider eingebrachten medienrechtlichen Anträge wurden abgewiesen. Zeuge entschlug sich der Aussage SP-Abgeordneter Gebhard Arbeiter hatte sich "nicht schuldig" bekannt. Verteidiger Ulrich Polley verwies darauf, dass sein Mandant mit der Feststellung "keinen Vorwurf, sondern Kritik am Verhalten Haiders erhoben hat, was keine Herabsetzung ist". Der als Zeuge geführte ehemalige Chefredakteur der "Kärntner Woche", Uwe Sommersguter, der mit Arbeiter am 13. Dezember 1999 jenes Interview geführt hatte, in dem Arbeiter NS-Propagandaminister Joseph Goebbels zitiert hatte, entschlug sich der Aussage und berief sich auf das Redaktionsgeheimnis. Begründung: Mit Arbeiter sei im Zuge eines Vergleichs vereinbart worden, "die Sache nicht mehr aufzurollen." Polley bot auch den Wahrheitsbeweis dafür an, dass "Haider mit Parolen aus dem Dritten Reich agiert und seine Äußerungen mit jenen von Goebbels vergleichbar sind". Damit wolle man dem Landeshauptmann jedoch keine strafrechtlichen Handlungen nach dem Verbotsgesetz unterstellen, sondern beweisen, dass er "publikums- und medienwirksam zum Durchsetzen der ganz anders gearteten politischen Ziele " vorgehe. Haider als Zeuge vom Richter abgelehnt Haiders Rechtsvertreterin Christa Egger (Kanzlei Gheneff) beantragte ihrerseits die Einvernahme des Landeshauptmannes als Zeugen zum Beweis dafür, dass "Haider Goebbels-Parolen nicht verwendet hat". Er wisse schließlich selbst am Besten, welche Aussagen er getätigt habe. Richter Helmut Kaiser wies beide Anträge ab. Begründung: Wahrheitsbeweis bzw. Gegenbeweis seien aus rechtlichen Gründen nicht erforderlich. In der Urteilsbegründung verwies der Richter darauf, dass die Privatanklage nicht den Beweis erbracht habe, dass Arbeiter "wider besseres Wissen" die von Haider inkriminierte Aussage getätigt habe. Die Anträge gegenüber der "Kleinen Zeitung" waren deshalb abzulehnen, weil eine "Zeitung für eine objektive Gerichtsberichterstattung nicht zur Verantwortung gezogen werden kann". (APA)