Wien - Die Diskussion um die Reform des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger ist so gut wie abgeschlossen. Das bestätigten Verhandler beider Koalitionsparteien am Donnerstag am Rande der Nationalratssitzung gegenüber der APA. Bereits fix ist, dass das neue Spitzengremium, der so genannte Verwaltungsrat, 14 und nicht wie bisher geplant 12 Mitglieder umfassen wird. Damit erhält die SPÖ in der Arbeitnehmerkurie mit vier Vertretern die absolute Mehrheit. Die ÖVP ist mit zwei Mitgliedern vertreten, dazu kommt ein Freiheitlicher. Auf der Dienstgeberseite lautet das Verhältnis 5 V, 1 S, 1 F. Dabei wird in Reihen der Volkspartei ein Vertreter der Bauern sowie ein Seniorenvertreter aufscheinen. Auf Arbeitgeberseite soll es der SPÖ freigestellt sein, ob auch sie einen Seniorenvertreter entsendet. Seitens der ÖVP wird in jedem Fall der öffentliche Dienst vertreten sein. Diskutiert wird jetzt nur noch um Formulierungen. Dabei geht es in erster Linie um die Frage des Vetorechts von Sozial- bzw. Finanzministerium. Hier wurde von der Wirtschaft eingemahnt, dass auch künftig der Gang zum Höchstgericht gegen einen Einspruch möglich sein müsse. Auch die Fünf-Tage-Frist zur Begründung des Vetos wird abgelehnt. Allgemein gilt jedoch als fix, dass die 18 Abgeordneten des Wirtschaftsbundes der 58. ASVG-Novelle und damit der Reform des Hauptverbandes ihre Zustimmung erteilen werden. Offiziell wird man sich erst am Freitag kurz vor der Abstimmung festlegen. (APA)