Salzburg - 1999, als das Bundesland Salzburg seine Regierungsform vom Proporz- zum Mehrheitssystem änderte, wurde sie noch als "modernste Landesverfassung" gepriesen. Nun, zwei Jahre später, hat sich doch so manche Schwäche herauskristallisiert. Bis 15. August wollen die Landtagsfraktionen ihre Änderungsvorschläge auf den Tisch legen, Salzburgs Grüne machten heute, Dienstag, den Anfang. Sie wollen nicht nur ein grundsätzliches Bekenntnis zur "parlamentarischen Opposition" in der Verfassung verankert sehen, sondern fordern auch auf realpolitischer Ebene mehr Rechte für die Fraktionen, beispielsweise in Form eines eigenen legistischen Referates oder etwa der Position des Zweiten Landtagspräsidenten für die Opposition. Nach Ansicht der beiden Grünen Landtagsabgeordneten Cyriak Schwaighofer und Heidi Reiter wird der Salzburger Landtag der ihm eigentlich von der Verfassung zugedachten Rolle nicht mehr gerecht. Anstatt Gesetze zu beschließen und die Regierung zu kontrollieren, fungiere das Landesparlament vor allem seit dem Wechsel zum Mehrheitssystem bestenfalls noch als "Vollzugsorgan" für die Vorhaben der Landesregierung: Was die Koalition in der Landesregierung plane, werde vom Landtag ohne wesentliche Änderungen beschlossen, so die Kritik. "Transmissionsriemen" Wissenschaftliche Unterstützung für ihre Analyse sowie die daraus folgenden Änderungsvorschläge holten sich die Grünen vom Salzburger Verfassungsrechtler Univ.-Prof. Michael Geistlinger. Er bescheinigt dem Salzburger Landtag, nur noch ein "Transmissionsriemen" zu sein, also im Grunde lediglich die Entscheidungen der Landesregierung an die BürgerInnen weiter zu geben, aber nicht an ihrer Entstehung beteiligt zu sein. Wobei diese vollziehende Rolle, wie sie laut Geistlinger eigentlich in kommunistischen Regierungssystem üblich ist, durchaus kein Salzburger Spezifikum darstellt, sondern sich auch in den Verfassungen deutscher Bundesländer und Schweizer Kantone niederschlägt. Die Änderungsvorschläge der Grünen zielen grundsätzlich auf zwei Bereiche ab: Zum einen soll der Landtag im Verhältnis zur Landesregierung aufgewertet werden, wobei vor allem mehr Oppositionsrechte eingefordert werden. Zum anderen soll die derzeit bestehende "Zwei-Klassen-Gesellschaft" zwischen den Oppositionsfraktionen - konkret die Trennung in Landtagsfraktionen mit "Klubstatus" und solche ohne - aufgehoben werden. Unabhängig von ihrer Größe sollten alle Oppositionsparteien die gleichen Möglichkeiten haben. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass Anfrage- und Antragsrechte, die derzeit an eine bestimmte Abgeordnetenzahl gebunden sind, auch von einer Ein-Mann-Fraktion ausgeübt werden könnten. Die Forderungen im Detail Einige grüne Forderungen im Detail: Jede Landtagspartei sollte mit Stimmrecht in den Ausschüssen vertreten sein (derzeit sind die beiden Grünen Abgeordneten hier mangels Klubstatus ausgeschlossen, Anm.), der Zweite Landtagspräsident sollte von der Opposition gestellt werden (Schwaighofer: "Da müssen sich die Oppositionsparteien einigen"), im Sinne einer demokratischen Diskussionskultur sollte die Mündliche Fragestunde neu geregelt und außerdem eine "Aktuelle Stunde" zur Behandlung schriftlicher Anfragen an Landesregierungsmitglieder eingeführt werden. Selbige sollten zudem wichtige Gesetzesvorlagen vor der Einbringung als "Vorhabensberichte" im Landtag diskutieren und genehmigen lassen müssen. (APA)