Klagenfurt - Im Kärntner Landtag wurde Dienstag Abend mit den Stimmen von SP und VP ein Antrag der sozialdemokratischen Fraktion beschlossen, wonach Landeshauptmann Jörg Haider (F) aufgefordert wird, "die rechtswidrige Weisung, mit welcher am 30. Juli 2001 die Personalvertreter der Kärntner Pflichtschullehrer unter Einsatzleistung der Polizei und unter Androhung eventueller Gewaltanwendung von ihren Arbeitsplätzen entfernt wurden, sofort zurückzunehmen". "Parteiübergreifendes Signal" "Dieser Beschluss ist ein parteiübergreifendes Signal gegen politische Willkür und die Brachialpolitik eines außer Rand und Band geratenen Landeshauptmannes", stellte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, SP-LAbg. Gebhart Arbeiter, fest. Er bezeichnete die Räumungsaktion als "rechtswidrig" und verwies dabei auf ein ihm vorliegendes Rechtsgutachten. Dieses weise auf die Tatbestände der Nötigung, Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruches sowie des Amtsmissbrauches hin. Für Arbeiter waren auch die der Räumungsaktion voran gegangenen Weisungen "rechtswidrig". Daher stelle die faktische Durchsetzung dieser Weisungen einen Rechtsbruch dar. Arbeiter kündigte an, dass alle rechtlichen Schritte gegen die Räumungsaktion und die ihr zu Grunde liegenden Weisungen ausgeschöpft würden und zeigte sich davon überzeugt, dass "sich letztendlich Recht und Demokratie gegen Gewalt und Willkür" durchsetzen werden. FP-Panne im Kärntner Landtag? "Der Landtagsbeschluss ist lediglich eine Willenskundgebung", stellte der stellvertretende Landesamtsdirektor Karl Anderwald fest. Die Gesetzgebung könne nämlich der Verwaltung "keine Weisungen erteilen". Dass der SP-Dringlichkeitsantrag im Landtag überhaupt behandelt werden konnte, ist der Zustimmung der Freiheitlichen zuzuschreiben. Den Antrag selbst lehnten sie ab. Dass dabei eine Panne passiert sei, wird von FP-Klubobmann Martin Strutz zurückgewiesen. "Wir sind davon ausgegangen, dass die Volkspartei dem SP-Antrag nicht zustimmen wird, weil sie selbst einen Antrag eingebracht hatte." Ein Ja der VP sei "nicht einkalkuliert" gewesen. Ihm selbst sei es lieber gewesen, dass der SP-Antrag bereits im Landtag behandelt wird. "Sonst hätten wir das ganze Theater im Ausschuss", sagte Strutz. Der VP-Antrag sieht lediglich Gespräche zwischen dem Landeshauptmann und der Personalvertretung der Pflichtschullehrer vor. Er erhielt nicht die erforderliche Mehrheit für eine Dringlichkeit und wurde daher dem Ausschuss zugewiesen. VP-Landesobmann Georg Wurmitzer hat dem Vertreter der Volkspartei in der Zentralpersonalvertretung (ZPV), Manfred Wurmitzer, am Mittwoch "Asyl" in seinem eigenen Büro gewährt, bis der ZPV wieder eigene Räume zur Verfügung stehen. Landesamtsdirektion kontert Die Landesamtsdirektion stellt zu der von Landeshauptmann Jörg Haider (F) angeordneten Übersiedlung des Zentralausschusses für allgemeinbildende Pflichtschulen (APS) aus der Mießtaler Straße in die Jessernigstraße fest, dass es sich dabei keinesfalls - wie von der Lehrerpersonalvertretung in einer Pressekonferenz festgestellt - um einen totalitären und überfallsartigen Willkürakt handle. Das sei eine Maßnahme, die bereits seit vielen Monaten diskutiert worden und der ein fast unendlicher Schriftverkehr vorausgegangen sei. Wörtlich heißt es: "Nachdem schon am 4. Oktober 2000 der dringende Raumbedarf vom Büro des Schulreferenten schriftlich angekündigt wurde, kam es am 30. Oktober 2000 erstmals zur Vollinformation des Zentralausschusses. Im Beisein von Landesamtdirektor Reinhard Sladko wurde dem Vorsitzenden des Zentralausschusses, Hermann Pansi, von LH Haider persönlich mitgeteilt, dass die Absicht bestehe, die Zentralausschüsse für allgemeinbildende und berufsbildende Pflichtschulen aus den bisherigen Räumlichkeiten in ein anderes Gebäude zu übersiedeln. (APA)